Ein Mann stirbt, und seine Rentenversicherung geht auf die Witwe als Erbin über. Die ändert später den Bezugsberechtigten. Durfte sie das, oder gilt die ursprüngliche Anweisung? Und haben ihre Erben trotzdem Anspruch auf Informationen über den Vertrag? Ein Gericht hat darüber entschieden.
Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.
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