Eine Frau am Telefon, genervt von der PKV-Rechnung: eine gute Beratung kann die Wogen glätten. © wayhomestudio / freepik
  • Von René Weihrauch
  • 21.10.2025 um 10:28
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Beitragsanpassungen sind immer ein heikles Thema. Viele Kunden sind verärgert, wenn sie mit (scheinbar) sprunghaften Erhöhungen konfrontiert werden. Wenn Makler fundiert und in aller Ruhe die Gründe erklären, zeigen sich Versicherte aber oft einsichtig.

2025 müssen Maklerinnen und Makler viel Aufklärungsarbeit leisten. Grund sind die vielfach steigenden Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Wie reagiere ich als Makler auf möglichen Kundenärger? 

Vor allem ist es wichtig, dem Kunden zu vermitteln: Versicherer nehmen Beitragsanpassungen nicht einfach nach Belieben vor, sondern weil es schlicht nicht anders geht. Als einen der Hauptgründe nennen Verbandsexperten starke Anstiege bei den medizinischen Leistungsausgaben. Gerade PKV-Versicherte profitieren von verbesserten Behandlungsmethoden, von neuen Medikamenten und modernen Therapien, was allerdings auch die Kosten nach oben treibt – ein wesentlicher Grund für Beitragsanpassungen. 

Außerdem müssen private Versicherungsunternehmen wegen der steigenden Lebenserwartung immer höhere Alterungsrückstellungen bilden. Dazu wird ein Teil der Beiträge auf dem Kapitalmarkt angelegt. Deshalb wirkt sich auch das schwankende Zinsniveau auf die Beitragshöhen aus. Nach jahrelanger Niedrigzinsphase sind die Zinsen zuletzt zwar wieder etwas gestiegen. „Allerdings sind die Effekte der steigenden Leistungsausgaben derzeit deutlich stärker als die der gestiegenen Zinsen“, so der PKV-Verband. 

Bafin kontrolliert Zulässigkeit von Beitragsanpassungen

Was die meisten Kunden nicht wissen, ist, dass Beitragsanpassungen nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich sind. Auch hier kann Aufklärung dazu beitragen, möglichen Ärger zu lindern. Jeder Kunde sollte darüber informiert sein, dass Beitragsanpassungen nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn klar definierte „auslösende Faktoren“ eingetreten sind. Dazu gehört etwa ein Vergleich von kalkulierten Leistungen mit den tatsächlich jährlich erforderlichen Aufwendungen. Nur wenn sich hier eine Abweichung von mindestens 5 Prozent ergibt (manchmal auch erst ab 10 Prozent) sind Beitragsanpassungen erlaubt. Dies wird von unabhängigen Treuhändern und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert.  

Die Crux daran: Da diese Bedingung oft jahrelang nicht erfüllt ist, kann es bei einer späteren Beitragsanpassung zu einem sprunghaften Anstieg kommen. Dadurch entsteht schnell der generelle Eindruck von explosionsartig steigenden Beiträgen in der PKV. Doch der Eindruck trügt. Denn: Umgerechnet auf eine jährliche Beitragsanpassung lag die Steigerung seit 2005 bei lediglich 3,1 Prozent im Jahr – das ist sogar etwas weniger als in der GKV (3,8 Prozent). 

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René Weihrauch

René Weihrauch arbeitet seit 35 Jahren als Journalist. Einer seiner Schwerpunkte sind Finanz- und Verbraucherthemen. Neben Pfefferminzia schreibt er für mehrere bundesweit erscheinende Zeitschriften und international tätige Medienagenturen.

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