Fokusgruppe, Haushaltskrise, Förderung

Wie es um die Altersvorsorge-Reform derzeit bestellt ist

Gefährdet die Haushaltskrise die neuen Pläne zur privaten Altersvorsorge? Und was ist mit dem Generationenkapital? Franklin Templeton und das IVFP hoben in ihrem Altersvorsorge-Kongress dieses Thema auf die Tagesordnung und holten sich mit Cvetelina Todorova eine Spezialistin vom BVI dazu. Sie brachte einige bemerkenswerte Gedanken mit.
Spezialisten für Altersvorsorge (v.l.): Cvetelina Todorova (BVI), Michael Hauer (IVFP) und Martin Stenger (Franklin Templeton)
© BVI, IVFP, Franklin Templeton
Spezialisten für Altersvorsorge (v.l.): Cvetelina Todorova (BVI), Michael Hauer (IVFP) und Martin Stenger (Franklin Templeton)

An einer Stelle bricht es aus Michael Hauer heraus. „Die nächste Regierung hat das Problem an der Backe. Knüppeldick“, sagt er sichtlich aufgewühlt. Welches Problem er meint? Das Problem in den Jahren 2025 bis 2035: Dann nämlich geht der Großteil der Babyboomer in Rente, und es rücken zu wenige Beitragszahler nach. Das Gewicht zwischen Zahlern und Empfängern kippt schon dann dramatisch, oder wie Hauer es ausdrückt: „Da brennt dann die Hütte.“

Es ist Donnerstag, der 30. November, und es läuft der Altersvorsorge-Kongress, den die Fondsgesellschaft Franklin Templeton und das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) gemeinsam ausrichten. Übertragen wird er im Internet. Hauer ist Geschäftsführer beim IVFP. Der andere Moderator auf der virtuellen Bühne heißt Martin Stenger und ist Vertriebsdirektor von Franklin Templeton und Altersvorsorge-Spezialist (und auch schon Gast in unserem Podcast).

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Für den Programmpunkt „Fokusgruppe Altersvorsorge: Neues aus Brüssel und Berlin“ haben sie Cvetelina Todorova eingeladen. Sie ist Abteilungsdirektorin beim Investmentverband BVI, steht mit der Politik eng in Kontakt und bekommt deshalb sehr genau mit, was gerade in Berlin und Brüssel in Richtung Altersvorsorge passiert.

Doch zunächst geht es weiter um das demografische Problem der gesetzlichen Rente, das Hauer so auf die Zinne treibt. Denn seiner Meinung nach ändert auch die Idee des Sachverständigenrats, die Menschen schrittweise später in Rente zu schicken, überhaupt nichts daran. „Es ist ja ein vernünftiger Vorschlag, er löst aber das Problem nicht“, so Hauer.

Martin Stenger sieht indes eine Druck-Verbindung: „Das Problem erhöht den Druck auf die Fokusgruppe, damit über private Vorsorge dort Druck herausgenommen wird.“ Dem pflichtet Todorova bei. Zwar könnten auch die Fokusgruppe und das daraus folgende Gesetz das von Hauer geschilderte Problem nicht lösen, dafür aber zumindest andere.

Generationenkapital ist nicht die Aktienrente

Aber dann geht der starke Auftritt der Cvetelina Todorova erst richtig los. Denn sie weiß einerseits von aktuellen Spielständen aus Berlin zu berichten und kann andererseits Zusammenhänge einleuchtend schildern. So tritt sie erst einmal dem Eindruck entgegen, dass die Aktienrente komplett vom Tisch sei, nur weil die Regierung ihren Start verschoben hat.

Überhaupt sei der Begriff schon mal nicht korrekt. „Die Aktienrente ist ein Konzept der FDP, mit dem sie ursprünglich in die Koalitionsverhandlung hineingegangen war“, erklärt sie. Aus den Beiträgen zur gesetzlichen Rente wollte die FDP Teile in die Aktienrente leiten. Damit kam sie aber nicht durch, weshalb sie mit dem Generationenkapital als Konzept kam. Das sei zwar auch eine Kapitaldeckung, allerdings über Kredit finanziert. Gegenpol für die neuen Schulden sind Forderungen gegenüber einer neu geschaffenen Stiftung. Damit habe das Generationenkapital grundsätzlich keinen Einfluss auf die Schuldenbremse, so Todorova.

Seite 2: Gefährdet die Haushaltskrise die Vorsorgereform?

Das Generationenkapital sei tatsächlich verschoben worden, weil die gesetzliche Grundlage noch (!) fehlt. Diese erforderliche Grundlage sieht sie im Rentenpaket II, das aber noch nicht umgesetzt ist. Und das übrigens auch die Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau über 2025 hinaus verlängern soll.

Doch das Generationenkapital war überhaupt kein Thema für die Fokusgruppe Altersvorsorge, wirft Martin Stenger ein. Die sollte sich nämlich mit zusätzlicher Vorsorge befassen. Also geht es nun damit weiter.

Zuschüsse oder Steuervorteile?

Denn auch dort droht Ungemach. Manche Konzepte können den Staatshaushalt zusätzlich belasten – was derzeit keine allzu tolle Idee ist – und andere nicht. Denn man kann Vorsorgeverträge direkt über Zulagen fördern, oder indirekt über steuerliche Nachlässe. Wobei der BVI sogar ein entsprechendes Konzept für das Altersvorsorgedepot vorgelegt hatte. „Bei der Beratung der Fokusgruppe ist der Vorschlag für Freibeträge nicht beachtet worden“, sagt Todorova. Die künftige Förderung sollte aus Zulagen, Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung bestehen. „Und das ist dann haushaltsrelevant, weil Zulagen Geld kosten“, so Todorova.

Ist also die Vorsorgereform wegen der Haushaltskrise gefährdet? Nun ja, kann sein, kann nicht sein. Von einem Referentenentwurf kann die Expertin noch nichts berichten. Nur, dass Fokusgruppen-Chef Florian Toncar nach wie vor im kommenden Jahr einen Gesetzesentwurf vorlegen will und die neuen Regeln 2025 greifen sollen. Allerdings stehen in der zeitlichen Rangliste noch ein paar Gesetze davor: Zum Beispiel das erwähnte Rentenpaket II für die gesetzliche Rente und neue Regeln für die betriebliche Altersvorsorge (bAV).

Aber: Aus dem Finanzministerium sei immerhin schon zu hören, dass man an den Eckpunkten für das neue Gesetz arbeitet. Abteilungen seien damit befasst, die Hinweise von der Fokusgruppe und diverse offene Fragen zu behandeln. Sie persönlich könne sich vorstellen, dass im ersten Quartal 2024 die Eckpunkte vorliegen.

Das Gute an der 48-Prozent-Haltelinie

Und dann bringt Todorova einen interessanten Gedanken. Denn anstatt draufzuhauen, findet sie an der 48-Prozent-Haltelinie in der gesetzlichen Rente sogar eine gute Seite. „Diese 48 Prozent erlauben Flexibilität auf Seiten des BMAS [Ministerium für Arbeit und Soziales, Anm. d. Red.], um Garantien in der privaten Altersvorsorge zu lockern“, sagt sie.

Der Gedanke dahinter: Dieses Mindestrentenniveau bildet einen Sicherheitssockel, eine Grundversorgung. Weshalb übrigens noch nicht ernsthaft über komplett wegfallende Garantien in der privaten Vorsorge gesprochen wurde, solange die 48 Prozent nicht weiter festgeschrieben waren. Jetzt ist das aber der Fall. Man kann also offenbar Risiken erhöhen, weil der Sockel gefestigt ist.

Seite 3: Die Sache mit der lebenslangen Rente

Todorova nennt als Beispiel das vom BVI vorgeschlagene Altersvorsorgedepot. „Das muss auch ohne Garantievorgaben funktionieren“, stellt sie klar. Für Garantieprodukte sei aber in der Förderung ebenfalls Raum vorhanden. Oder wie es Michael Hauer ausdrückt: „Es darf Garantie drin sein, muss aber nicht.“

Er ist es dann auch, der den zweiten Knackpunkt anspricht: die lebenslange Rente. Schließlich hatte es durchaus für einen kollektiven Schnaufer in der Aktuar- und Versicherergemeinschaft gesorgt, als die Fokusgruppe die sogenannte Leibrente für nicht mehr erforderlich erklärte. Womit natürlich auch das Langlebigkeitsrisiko nicht mehr abgesichert wäre.

Sinnvolle Flexibilität

„Es war eine Empfehlung mit sehr starker Mehrheit aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern und den Ministerien“, berichtet Todorova und bezieht sich damit auf die Fokusgruppe. Natürlich begrüßten sie und der BVI diese Entscheidung – was jetzt auch nicht wirklich verwundert. Aber: „Es geht nicht darum, Leibrenten zu verbieten, schlechtzureden oder nicht mehr anzubieten“, glättet sie ein paar Wogen. Stattdessen könnten die Menschen nun viel besser auf ihre Situation und schon vorhandene Produkte reagieren. Diese Flexibilität könne sehr sinnvoll sein, so die BVI-Frau, und darum gehe es.

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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