Bafin-Chef Mark Branson bei einer Konferenz 2023: Die Aufsichtsbehörde schaut sich unter anderem die Stornokosten mehrerer Lebensversicherer genauer an. © picture alliance / Ulrich Baumgarten
  • Von Barbara Bocks
  • 14.01.2025 um 17:52
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:30 Min

2025 will sich die Bafin vier Lebensversicherer genauer anschauen. Bereits 2024 hat sie 13 Lebensversicherer und deren Produkte genauer überprüft. Grund war unter anderem deren Stornoaufkommen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will 2025 vier weitere Lebensversicherer prüfen. Der Grund: ihre Stornoquoten. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage von Abgeordneten der FDP zum Vorgehen der Bafin bei Lebensversicherern und deren kapitalbildenden Produkten hervor.

2024 hat die Aufsicht 13 Unternehmen näher unter die Lupe genommen. Für vier Produkte hatte die Bafin den Anbietern zuvor mitgeteilt, dass sie den Kundennutzen bezweifeln. Die Anbieter dieser Produkte haben inzwischen das Neugeschäft dafür eingestellt.

Im Mai 2023 hat die Bafin ein Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Damit will die Aufsicht dafür sorgen, dass Versicherungsprodukte den Kundennutzen besser berücksichtigen.

Zu diesem Merkblatt hat Chef-Aufseherin Julia Wiens auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht am 20. November 2024 eine erste recht ernüchterte Bilanz gezogen: „Was wir da bislang herausgefunden haben, gefällt uns überhaupt nicht.“ Mehr Details dazu lesen Sie hier.

Welche Versicherer die Aufsicht generell genauer prüft, entscheidet sie laut der Antwort auf die kleine Anfrage auf Basis der folgenden Kriterien:

  • Dazu gehören unter anderem die Effektivkosten,
  • die Vergütungszahlungen an Versicherungsvermittler,
  • hohe Stornoquote,
  • hohes Neugeschäft und Rückvergütungen an Vertriebspartner durch Fondsgesellschaften,
  • Ein weiteres ergänzendes Kriterium ist die Wertentwicklung der fondsgebundenen Kapitalanlagen.

Bei den 13 untersuchten Firmen im vergangenen Jahr hat die Bafin Auffälligkeiten bei den Stornoquoten entdeckt. Und das hat Konsequenzen für die folgenden Jahre. „Die dort gewonnenen Einblicke in Bezug auf Storno waren der Grund, bei der Auswahl der weiteren Unternehmen für 2025 dem Storno ein noch höheres Gewicht einzuräumen“, heißt es in den Antworten auf die kleine Anfrage.

Bislang hat die Bafin ihren Schwerpunkt auf die Sparte der Lebensversicherungen gelegt.

Im Jahr 2025 will sie sich auch Anbieter und Produkte der Schaden-/Unfall-Versicherung sowie der Krankenversicherung genauer anschauen. Um welche Anbieter es sich dabei konkret handelt, steht noch nicht fest. Die Aufsicht interessiert sich laut eigenen Angaben erneut „insbesondere für das Produktfreigabeverfahren und für die Vertriebsvergütung“.

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Barbara

Barbara Bocks

Barbara Bocks ist seit 2011 als Journalistin im Wirtschafts- und Finanzbereich unterwegs. Seit Juli 2024 ist sie als Redakteurin bei der Pfefferminzia Medien GmbH angestellt.

kommentare
Klaus Kelpinski
Vor 4 Wochen

Vielen Dank für den Artikel, das die BaFin vier weitere Lebensversicherer, zu den schon bisher 13, prüfen und beobachten will.
Wenn hier im Artikel aber “kein Ross und Reiter” genannt wird und die BaFin auch keine Namen nennt, habe ich, als Versicherungsmakler, gegenüber meinen Mandanten, die eine Lebensversicherung abschließen möchten, ein Haftungsproblem, wenn ich, eine Gesellschaft anbiete, die auf der Beobachtungsliste steht.

Barbara Bocks
Vor 4 Wochen

Danke Herr Kelpinski für diesen spannenden Aspekt. Wir hören uns nochmals um, wie es in solchen Fällen mit der Haftung aussieht.

Hinterlasse eine Antwort

kommentare
Klaus Kelpinski
Vor 4 Wochen

Vielen Dank für den Artikel, das die BaFin vier weitere Lebensversicherer, zu den schon bisher 13, prüfen und beobachten will.
Wenn hier im Artikel aber “kein Ross und Reiter” genannt wird und die BaFin auch keine Namen nennt, habe ich, als Versicherungsmakler, gegenüber meinen Mandanten, die eine Lebensversicherung abschließen möchten, ein Haftungsproblem, wenn ich, eine Gesellschaft anbiete, die auf der Beobachtungsliste steht.

Barbara Bocks
Vor 4 Wochen

Danke Herr Kelpinski für diesen spannenden Aspekt. Wir hören uns nochmals um, wie es in solchen Fällen mit der Haftung aussieht.

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