- Von Karen Schmidt
- 24.06.2025 um 14:41
Makler müssen immer mehr Verwaltungsarbeit stemmen. Dadurch fehlt ihnen wichtige Zeit für die Kundenberatung. Das ist ein zentrales Ergebnis der Studie „Regulatorische Anforderungen für Versicherungsvermittler“, die die Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) in Kooperation mit dem Fachmagazin Asscompact durchgeführt hat. 565 Makler haben daran teilgenommen.
Gerade kleine und mittelständische Betriebe stellt die Regulatorik vor echte Probleme. So hat jeder dritte Makler laut Umfrage schon darüber nachgedacht, sich aufgrund der zunehmenden Pflichten aus dem Geschäft zurückzuziehen.

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Hier wichtige Ergebnisse der Umfrage in Kürze:
- 46 Prozent der Makler verbringen durchschnittlich 6 bis 10 Stunden pro Woche mit administrativen Aufgaben
- Bei 28 Prozent sind es noch mehr, in Einzelfällen mehr als 15 Stunden wöchentlich
- Nur 21 Prozent der Befragten braucht weniger als 5 Stunden
Das geht zu Lasten der Kunden, denn über die Hälfte der Befragten gibt an, dass pro Kundentermin bis zu 60 Minuten auf regulatorisch bedingte Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben entfallen.
Folgendes macht besonders viel Arbeit:
- Dokumentationspflichten nach IDD, Mifid II & Co.
- Haftung und Berichterstattung
- Datenschutz
- Kundenaufklärung
Der Mehrwert für den Kunden steht aus Maklersicht nicht immer im Verhältnis dazu: Zwar erkennen viele Makler den Nutzen einzelner Vorgaben, etwa bei Kundenaufklärung (72 Prozent) und Weiterbildung (67 Prozent). Deutlich weniger halten die Anforderungen durch den Datenschutz (23 Prozent), die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage (12 Prozent) und Anpassungen durch ESG (11 Prozent) für einen hilfreichen Mehrwert im Sinne des Kunden.
„Regulierung ist wichtig – keine Frage. Den Mehrwert und Verbrauchernutzen betonen auch Versicherungsmakler ganz klar bei der Weiterbildung und Kundenaufklärung“, sagt Erwin Hausen, Koordinator der BFV. „Aber eine Überregulierung führt dazu, dass für qualifizierte Beratungen weniger Zeit bleibt. Doch die ist der eigentliche Kern des Verbraucherschutzes.“

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