Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente

Riester-Zulage nur für Geringverdiener?

Viele Verbände und Marktteilnehmer haben schon Vorschläge gemacht, wie man die Riester-Rente verbessern könnte. Nun hat auch das Deutsche Institut für Altersvorsoge (DIA) einen entsprechenden Katalog erarbeitet. Ein etwas weitergehender Vorschlag darunter: die Zulage sollen nur Geringverdiener bis 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen erhalten.
© ZB - Fotoreport
Der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester spricht am 27. September 2001 im Bundestag in Berlin: Heutzutage wird viel darüber diskutiert, wie man das Altersvorsorge-Produkt, das seinen Namen trägt, verbessern kann.

Wie kann man die Riester-Rente zukunftsfähig gestalten und wiederbeleben? Diese Frage hat der Marktforscher Empirica im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) Verbraucherschützern, Anbietern und Vermittlern von Riester-Produkten sowie Vertretern der Rentenversicherung gefragt.

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Einige Punkte kristallisierten sich dabei als wesentlich heraus: die Zahl der Geschäftsvorfälle muss minimiert, die Einteilung in unmittelbar, mittelbar und nicht förderfähig abgeschafft und die Rückforderungen von Zulagen eingedämmt werden. Letzteres könnte zum Beispiel gelingen, indem man die Zulagen vor der Auszahlung prüfe. Die dadurch entstehenden Zinsverluste fielen angesichts der gegenwärtigen Niedrigzinsen kaum ins Gewicht. Außerdem müsse die Prüfung und Gewährung der Zulage innerhalb weniger Monate möglich sein.

Die Ausweitung der Riester-Rente auf alle unbeschränkt Steuerpflichtige und die Kopplung der Kinderzulage an das Kindesalter anstelle an die Zahlung des Kindergeldes könnten ebenfalls dazu beitragen, die für Unmut sorgenden Rückforderungen von Förderzulagen weitgehend zu verhindern, heißt es weiter.

Fördergrenze muss mitwachsen können

Ein Schritt in die richtige Richtung sei es auch, die Obergrenze für den förderfähigen Beitrag auf 4 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze festzusetzen. Denn bisher ist es so, dass sich der Höchstbetrag seit Einführung der Riester-Rente nicht verändert hat. Wegen dieses „Riester-Deckels“ könnten viele Sparer ihre Rentenlücke nicht mit Hilfe der Riester-Rente schließen.

Über die Dynamisierung der Fördergrenze hinaus sollten Überzahlungen möglichst wie geförderte Vermögen behandelt werden, lautet ein weiterer Vorschlag. So könnte bei Brüchen in der Erwerbsbiografie oder schwankenden Einkommen besser „nachgespart“ werden, alle Einzahlungen von Geringverdienern wären „Hartz-IV-sicher“ und die Anbieter könnten eine doppelte Kontenführung vermeiden.

Freie Wahl bei der Beitragsgarantie

Grundsätzlich sprechen sich die Befragten auch für eine Wahlfreiheit bei der nominalen Beitragsgarantie aus. Aktuell muss es bei der Riester-Rente eine solche geben, abwählen lässt sie sich nicht. Dadurch leiden die erwartbaren Erträge unter den Niedrigzinsen. Die Studie schlägt daher zwar als Standardvorgabe eine 100-Prozent-Beitragsgarantie vor, von der aber abgewichen werden kann. Zum Beispiel in vorgeschlagenen Stufen von 80 oder 60 Prozent oder komplett.

Auch Verbesserungsideen für den Wohn-Riester haben die Studien-Autoren zusammengetragen. Statt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sollen die Anbieter die Voraussetzungen prüfen, ist ein Vorschlag. Der Verwaltungsaufwand würde sich außerdem deutlich reduzieren, wenn nach der Entnahme des Kapitals ausschließlich die ZfA das Wohnförderkonto führe. Statt des Steuerrabatts bei einmaliger Besteuerung des Entnahmebetrages soll die Besteuerung über fünf Jahre erfolgen und das war es dann.

Etwas ganz anderes: Zulage nur für Geringverdiener

Mitunter haben sich die Studien-Autoren aber auch vom bestehenden Produktgerüst gelöst, und sich etwas ganz neues für die Riester-Rente überlegt. Der Favorit der Autoren: eine Förderung, bei der nur noch Geringverdiener bis 20.000 Euro Jahresbruttoeinkommen eine Zulage erhalten. Für alle anderen soll lediglich die nachgelagerte Besteuerung gelten, ohne die für die meisten Gutverdiener technisch ohnehin überflüssige vorherige Zulagenverrechnung.

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