- Von Minzia Kolberg
- 26.06.2025 um 15:11
Mit ihren Vorschlägen zum Rentenniveau hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen zentralen Baustein der Altersvorsorgepolitik der Ampel-Regierung auf den Weg gebracht. Das berichtet die Webseite ZDF heute laut Angaben der Nachrichtenagentur „Reuters“.

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Ziel der Regierung ist es, das gesetzliche Rentenniveau bis 2031 stabil bei 48 Prozent zu halten. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Ressortabstimmung; der Kabinettsbeschluss ist für Ende August geplant. Der Bundestag soll ihn noch dieses Jahr verabschieden.
Rentenniveau bleibt stabil – vorerst bis 2031
Der Entwurf sieht vor, die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau bis 2031 gesetzlich zu sichern. Die Haltelinie ist eine gesetzlich festgelegte Untergrenze. Sie soll sicherstellen, dass das Rentenniveau – also das Verhältnis der durchschnittlichen Rente zum Durchschnittslohn – nicht unter einen bestimmten Prozentsatz (derzeit 48 Prozent) fällt.
Das Rentenniveau beträgt aktuell 48 Prozent. Es würde jedoch laut Projektionen ohne politische Gegenmaßnahmen bis 2045 auf unter 45 Prozent fallen. Diese Gegenmaßnahmen sollen aus Steuermitteln finanziert werden.
Daraus entstehen die folgenden Kosten:
- 4,1 Milliarden Euro im Jahr 2029
- 9,4 Milliarden Euro im Jahr 2030
- 11,2 Milliarden Euro im Jahr 2031
Im Jahr 2029 will die Bundesregierung einen Bericht veröffentlichen, wie sich die Beitragssätze und Bundeszuschüsse entwickelt haben. Das erklärte Ziel: Die Haltelinie gegebenenfalls auch über 2031 hinaus zu verlängern.
Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 hat die Bundesregierung bereits auf Basis der aktuellen Haltelinie berechnet. Die Bezüge von knapp 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhöhen sich um 3,74 Prozent. Die Experten passen den Rentenwert entsprechend an, damit das Rentenniveau nicht unter die 48-Prozent-Marke fällt.
Mütterrente wird ausgeweitet – Umsetzung ab 2028
Teil des Rentenpakets ist es auch, die Mütterrente auszuweiten. Künftig sollen Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern zusätzliche sechs Monate als Kindererziehungszeit bei der gesetzlichen Rente angerechnet bekommen. Diese Maßnahme tritt allerdings erst zum 1. Januar 2028 in Kraft. Grund dafür ist der technische Vorlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ein besonders interessanter Punkt für Arbeitgeber, betriebliche Vorsorgedienstleister und Makler ist, dass der Arbeitsmarkt auch für Rentner geöffnet werden soll: Das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, will die Bundesregierung abschaffen.
Damit wird es künftig möglich, ältere Beschäftigte mehrfach befristet auch beim früheren Arbeitgeber weiterzubeschäftigen.
Aktivrente ist im aktuellen Rentenpaket noch nicht enthalten
Parallel dazu plant die Bundesregierung die sogenannte Aktivrente, mit der Rentner steuerlich begünstigt werden sollen, wenn sie über den Renteneintritt hinaus erwerbstätig bleiben. Diese Maßnahme ist im aktuellen Rentenpaket noch nicht enthalten, wird aber vorbereitet.
Auch zur betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV, hat sich die Bundesregierung kürzlich Gedanken gemacht und sich vier kleinere Änderungen vorgenommen. Die Details lesen Sie hier.

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