Verbraucherschützer versus Makler

„Verbraucherschützer sind staatlich geförderte Mitbewerber“

Vergangene Woche berichteten wir über einen Makler, den die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich wegen nachteiliger Klauseln für Kunden abgemahnt hat. Obwohl Makler Hubert Gierhartz in der Sache natürlich zustimmt, stört er sich doch daran, dass die Verbraucherzentrale hier mit zweierlei Maß misst. Was er meint, erklärt er in seinem Kommentar.
© dpa/picture alliance
Eine Verbraucherin will zur Verbraucherzentrale.

Ein Makler muss sich entscheiden, ob er nun Makler oder Honorarberater ist. Insofern ist die Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Pfefferminzia berichtete) gerechtfertigt. Allerdings ist diese Abmahnung ein Paradebeispiel dafür, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Ein Beispiel: Der Makler verlangte für eine Beratung über 7,5 Stunden 1.300 Euro. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nimmt für sich selbst in Anspruch, für die Spezialberatung Altersvorsorge 160 Euro die Stunde zu berechnen. Sie hätte also für diese Beratung über 7,5 Stunden 1.200 Euro verlangt. Mit diesem Honorar bestätigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg doch, dass das berechnete Honorar für den erbrachten Zeitaufwand eigentlich gerechtfertigt ist.

Nur das Risiko ist anders gelagert.

Der Makler führt seine Beratung erst einmal kostenlos durch. Nur bei Abschluss bekommt er eine Provision. Bei den biometrischen Risiken mit Gesundheitsprüfung läuft er Gefahr, trotz Abschlusses keine Provisionen generieren zu können, weil der Antrag nicht angenommen wird, oder der Kunde den vorgeschlagenen Risikozuschlag ablehnt.

Es gibt meines Erachtens keine Informationen darüber, wie viele Beratungen im Verhältnis zum Abschluss erbracht werden müssen. Der Makler muss seine Kosten wie Miete, Personal Versicherungen und so weiter aus den verdienten Provisionen bezahlen. Darüber hinaus haftet er für seine Tätigkeit.

Öffentliche Förderung, keine Haftung

Die Verbraucherzentralen dagegen werden öffentlich gefördert, das heißt der Steuerzahler und auch Sponsoren (nach Gründen für das Sponsoring wollen wir nicht fragen) kommen für den größten Teil der Kosten auf. Trotzdem verlangt die Verbraucherzentrale für die Beratung 160 Euro die Stunde. Haftung? Keine.

Welche Honorare von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangt werden, können Sie hier nachlesen. Diese Preistabelle ist abmahnungswürdig, weil hier nicht klar und deutlich zum Ausdruck kommt, dass es sich um Stundensätze handelt. Hier sollten einmal unsere Verbände tätig werden.

Grundsätzlich ist aber zu klären, ob Verbraucherschützer Verbraucherschützer sind oder staatlich geförderte Mitbewerber.

Über den Autoren

Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.

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