Was ist geschehen?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlangt von einem Versicherungsmakler, bestimmte Klauseln in seinen Verträgen nicht länger zu nutzen und dies mit einer strafbewerten Unterlassungserklärung zu untermauern. Dieser weigert sich. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Landesgerichts Leipzig geben der Verbraucherzentrale Recht (Aktenzeichen: 8 O 321/16) und erklären daraufhin folgende zwölf Klauseln für unwirksam. Wie diese lauten hat die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte zusammengefasst:
Die vollständige Urteilsbegründung gibt es hier.
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