AfW-Vorstand Norman Wirth fordert „radikale Änderungen“ an den Vorgaben zur Nachhaltigkeitsabfrage nach Mifid. © AfW
  • Von Karen Schmidt
  • 19.09.2023 um 16:01
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:60 Min

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in einer Stellungnahme die angedachten Regelungen für die Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen nach Mifid scharf kritisiert. „Überkomplex“ seien die Vorgaben, nur mit „radikalen Änderungen“ könne das eigentliche Ziel noch erreicht werden.

Die europäische Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde Esma hat Branchenfeedback dazu eingeholt, wie sich ihre regulatorischen Vorgaben in Sachen Nachhaltigkeitspräferenzabfrage von Kunden im Beratungsgespräch umsetzen lassen. Speziell nach der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, kurz Mifid.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat sich mit einer eigenen Stellungnahme beteiligt – und ordentlich gegen die geplanten Vorgaben ausgeteilt. Die Vorgaben für die Abfrage seien derart überkomplex, dass es weder in der Breite der Vermittlerschaft noch bei den Kunden eine Bereitschaft dazu gebe, sich diesem Abfrageprozess auszusetzen.

Das „grundsätzlich und unbedingt von uns unterstützte Ziel“, Nachhaltigkeitsziele zu fördern, „ist viel zu komplex und kompliziert umgesetzt worden und damit in der Anwendung für die Finanzvermittlerinnen und -vermittler und ihre Kunden weltfremd und in der Praxis nicht umsetzbar“, heißt es in der Stellungnahme. Insbesondere die Begriffe und die dahinterstehenden Inhalte wie „Taxonomie“ und „SFDR“ und „PAIs“ seien komplex, zudem gebe es hier noch viele Unklarheiten. Das gelte auch für die schwer verständliche und komplizierte Festlegung etwa von Ausschlussgrenzen.

„Man sollte sich in Brüssel ehrlich machen. Wir erleben hier – leider! – klar ein Scheitern der regulatorischen Intention. Das sollte sich eingestanden werden und dann zu einem neuen Denken und besseren Lösungen, vielleicht hin zu einem Ampelsystem oder ähnlichem, führen“, ergänzt Norman Wirth, Vorstand des AfW. Gleiches gelte auch für die Pflicht der Versicherungsvermittler nach IDD zur Nachhaltigkeitsabfrage.

autorAutorin
Karen

Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Hinterlasse eine Antwort