Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Pfefferminzia: Am Freitag, den 23. November befasst sich der Bundesrat mit der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) – wie ist hier der weitere Zeitplan und inwieweit rechnen Sie hier noch mit Änderungen?
Norman Wirth: Wir rechnen damit, dass es zu einer nicht kontroversen Abstimmung ohne weitere Änderungen des vorliegenden Entwurfes kommen wird. Dann würde die Verordnung am Tag nach der Veröffentlichung des Textes im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Dieses Datum steht nicht fest. Ich gehe aber davon aus, dass das noch im Dezember sein wird.
>>> Die Meldung zur verabschiedeten Versicherungsvermittlungsverordnung finden Sie hier
Sie begleiten die Entwicklungsschritte der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD schon seit einigen Jahren – mit welchem Blick schauen Sie heute auf die Richtlinie. Ist dieser womöglich wohlwollender als zu Beginn der Initiative?
Die IDD ist eine europäische Richtlinie, deren Umsetzung in allen EU-Ländern zu erfolgen hatte. In vielen Punkten ließ die Richtlinie jedoch den Staaten der EU einen gewissen Spielraum. So zum Beispiel bei der Frage, ob ein Provisionsverbot eingeführt wird – oder nicht. Letzteres ist bekanntlich in Deutschland der Fall.
Die großen Überschriften für die IDD waren Verbraucherschutz, Transparenz und europäische Harmonisierung. Mein persönliches Fazit – analog übrigens zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Es wurde und wird ein unfassbar großer bürokratischer, finanzieller, zeitlicher Aufwand für ein äußerst bescheidenes Ergebnis betrieben.
Mein persönlicher Blick ist also nicht wohlwollender, sondern eher kritisch erleichtert, da wir es nun halbwegs hinter uns haben.
Können Sie bitte näher ausführen, was Sie mit „äußerst bescheidenes Ergebnis“ genau meinen?
Welchen Mehrwert die meisten nun zusätzlich geforderten Informationen für den Kunden bieten sollen, erschließt sich mir nicht. Das erleben wir auch wieder bei den Änderungen, die mit der neuen Versicherungsvermittlungsverordnung einhergehen. Allein die Änderungen der Kundenerstinformation sind jeweils kompletter Unsinn. Warum soll ein Vermittler dem Kunden zum Beispiel mitteilen, ob er eine Beratung anbietet (Paragraf 15 Absatz 1 Nr. 4), wenn er doch so oder so eine Beratungspflicht hat? Wie soll ein Vermittler dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt schon die Art und Herkunft seiner Vergütung mitteilen (Paragraf 15 Abs. 1 Nr. 5 bis 8), obwohl er doch bis dahin noch gar kein Kundengespräch durchgeführt hat und insofern auch nicht weiß, welches Produkt – falls überhaupt – mit welcher Vergütung, also brutto, netto oder ein Mix, für den Kunden das passende ist?
Auch das äußerst beschäftigungsintensive Thema zur Zielmarktdefinition von Versicherungsprodukten war doch eher mehr ein mit Kanonen auf Spatzen schießen als von einer zwingenden Notwendigkeit getrieben. Klar ist, dass es hier darum ging, dass den Kunden nur solche Produkte vermittelt werden sollen, die für sie passen. Klar ist auch, dass es in der Vergangenheit vereinzelt äußerst ärgerliche Missstände gab. Das war aber nicht die Norm und konnte auch ohne IDD juristisch geklärt werden.
Da war jetzt viel Negatives dabei. Welche Bestandteile der IDD-Reform begrüßen Sie?
Positiv ist grundsätzlich zu sehen, dass in Bezug auf Beratung, auf Weiterbildung und auf Transparenz eine weitere Professionalisierung erfolgt. Positiv ist auch, dass in Hinblick auf Versicherungsanlageprodukte – in der Regel fondsgebundene Versicherungen – eine Regulierung erfolgte, die dem Umstand Rechnung trägt, dass es sich eben auch um Kapitalanlageprodukte handelt. Der Gesetzgeber statuiert nun – in Anlehnung an die geltenden Vorschriften zur Finanzanlageberatung – bei Beratungen zu solchen Versicherungsprodukten deutlich erweiterte Informations- und Beratungspflichten und eine sogenannte Geeignetheitsprüfung.
Welche Folgen hat dies für den Vermittler?
Es müssen diverse Informationen vom Kunden erfragt werden – etwa Kenntnisse und Erfahrungen im betreffenden Anlagebereich, finanzielle Verhältnisse, Anlageziele sowie Risikotragfähigkeit und –bereitschaft. All diese Informationen müssen dann bei der Auswahl entsprechender Produkte zugrunde gelegt werden. Das ist sicherlich etwas, was auch mehr Aufwand erfordert, jedoch im Kundeninteresse sinnvoll erscheint. Vermittler sollten hier sehr genau schauen, dass sie für die Umsetzung der geforderten Prozesse kompetente Unterstützung erhalten – beispielsweise über entsprechende Software, Verbünde und Pools.
Es wird aber noch einige Zeit dauern, bis sich die Branche halbwegs einheitlich den neuen Vorgaben angepasst hat. Gerade in Zeiten von Automatisierung und Digitalisierung der Prozesse ist das jedoch dringend erforderlich.
Was raten Sie Vermittlern, die immer noch nicht recht wissen, was sie von der IDD zu halten haben?
IDD ist da, ist nicht so schlimm gekommen, wie es erst aussah und man kann damit leben. Schauen Sie nach vorn. Positiv denken. Weitermachen. Es gibt viel zu tun. Und ganz wichtig: Nur mit guten Partner, gut informiert und gut unterstützt sind die aktuellen und kommenden Änderungen zu bewältigen.
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