Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
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Theo Westarp zeigt im Video, wie man dank guter Beratung und kluger Ruhestandsplanung mehr finanziellen Spielraum für die schönen Dinge hat.
Dauern die aktuell niedrigen Zinsen noch sehr lange an, müssten die Deutschen des Jahrgangs 1990 rund 8,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens für den Ruhestand sparen. Das sind über das gesamte Erwerbsleben betrachtet im Durchschnitt etwa 233.000 Euro.
Zum Vergleich: Die kommende Rentnergeneration, die 30 Jahre früher zur Welt kam, muss unter diesen Bedingungen nur 2,4 Prozent des Bruttoerwerbseinkommens und damit etwa 30.000 Euro sparen. Für den Jahrgang 1975 ergeben sich 6,7 Prozent beziehungsweise 123.000 Euro.
Zu diesem Ergebnis kommt das Analysehaus Prognos in der Studie „Altersvorsorge im Zeitverlauf“ im Auftrag des Versicherungsverbandes GDV. Im Niedrigzinsszenario nehmen die Studienautoren an, „dass die Zinsen noch lange auf niedrigem Niveau bleiben und der Kapitalmarktzins im gesamten Prognosezeitraum 1,5 Prozent nicht überschreitet“.
Weitere Zahlen, die Prognos erhoben hat, betreffen das Rentenniveau und die Rentenbezugszeit. Liegt das Rentenniveau für den Jahrgang 1960 mit einem Renteneintritt im Jahr 2026 noch bei 49,4 Prozent, wird es für den Jahrgang 1975 nur noch 45,1 Prozent (Renteneintritt 2042) und für den Jahrgang 1990 (Renteneintritt 2057) lediglich 43,7 Prozent betragen.
Rentenbezugszeit wird länger
Die steigende Lebenserwartung wirkt sich zudem auf die Rentenbezugszeit aus – und zwar wie folgt: Der Jahrgang 1960 kann sich auf durchschnittlich etwa 21 Jahre Rente freuen, der Jahrgang 1975 auf 22 Jahre und der Jahrgang 1990 auf rund 24 Jahre.
Angesichts dieser Entwicklung fordert GDV-Präsident Wolfgang Weiler eine höhere Beteiligung des Gesetzgebers beim Vermögensaufbau: „Mehr zu sparen, ist für viele Menschen nicht leicht. Es wäre nur fair, wenn der Staat den Vermögensaufbau stärker unterstützt.“
Der förderfähige Höchstbetrag bei der Riester-Rente liege seit 2002 unverändert bei 2.100 Euro. Das entsprach etwa vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. „Heute wären vier Prozent gut 3.200 Euro wert. Auf diese Summe sollte die Fördergrenze mindestens angehoben werden und in Zukunft mit den Einkommen automatisch mitwachsen“, so Weiler.
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