Frank Hammer ist Versicherungsexperte bei der Business- und IT-Beratung Q_Perior. © Q_Perior
  • Von Redaktion
  • 23.02.2017 um 09:43
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In fast genau einem Jahr soll die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in Kraft treten. Die Versicherer stellt das vor einige Herausforderungen. So sind viele Details zur Ausgestaltung beispielsweise noch gar nicht bekannt. Hier kommen die vier größten Risiken, die Versicherer bei der IDD-Umsetzung erwarten.

1.    Viele Details stehen noch nicht fest
Das Hauptrisiko ist wohl, dass viele Details zur IDD-Umsetzung einfach noch nicht bekannt sind. „Die Umsetzung der deutschen Verordnungen erfolgt erst nach der Verabschiedung der Gesetzesänderung Anfang Juli und läuft Gefahr, sich durch den anstehenden Bundestagswahlkampf weiter zu verzögern“, sagt Frank Hammer, Versicherungsexperte bei der Business- und IT-Beratung Q_Perior. „Versicherer, die bis zur finalen Klärung aller Fragen warten, werden die fristgerechte Umsetzung kaum schaffen.“ Bei absehbaren Änderungen sollten Versicherer daher schon mal entsprechende Vorbereitungen treffen und Ressourcen einplanen, rät der Experte.

2.    Versicherer unterschätzen Aufwand
Ein weiteres Problem ist laut Hammer, dass einige Versicherer den Umsetzungsaufwand der IDD unterschätzen. „Denn die IDD hat nicht nur Auswirkungen auf den originären Versicherungsvertrieb. Viele weitere Unternehmensbereiche wie Betrieb, Compliance, Produktentwicklung sowie IT sind ebenfalls von der verpflichtenden Umsetzung betroffen“, sagt er. Allein die nötigen Änderungen in der IT und der damit verbundene anstehende Wissenstransfer an die Vermittler würden sehr viel Aufwand bedeuten.

3.    Ineffiziente Umsetzung
Es ist ja nicht nur die IDD, die die Versicherer nun umsetzen müssen. Weitere Regulierungsprojekte wie Mifid II und die Priip-Verordnung stehen auch noch an. Hier mache es sich bezahlt, „Abhängigkeiten und Querverbindungen zu anderen regulatorischen Vorgaben zu identifizieren und zu adaptieren“, sagt Hammer. „Dies gelingt nur, wenn frühzeitig der Brückenschlag zwischen Versicherungsvertrieb, IT und Compliance erfolgt“.

4.    Zu kurzfristige Ausrichtung
„IDD sollte als Anlass gesehen werden, sich hinsichtlich der Beratungsprozesse oder Vergütungssysteme neu zu positionieren und fit für die Zukunft zu machen“, empfiehlt der Versicherungsexperte. Kann man die Umsetzung beispielsweise nicht gleich auch als Startschutz für den Einsatz neuer Technologien nutzen? Hammer: „Schließlich unterstützen diese langfristig die Erfüllung aktueller und möglicher weiterer Beratungs- und Informationspflichten, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind.“

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