Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
Um sorgenfrei in den Ruhestand zu blicken, braucht es professionelle Ruhestandsplanung. Damit Ihre Kundinnen und Kunden ihr bestes Leben leben können.
Lebensträume verwirklichen, finanzielle Sicherheit stärken: Mit unserer Ruhestandsplanung und hochwertigen Produkten unterstützen Sie Ihre Kundinnen und Kunden optimal – professionell, verlässlich, erfolgreich.
Theo Westarp zeigt im Video, wie man dank guter Beratung und kluger Ruhestandsplanung mehr finanziellen Spielraum für die schönen Dinge hat.
Die neue Bestimmung in Paragraf 48b des IDD-Umsetzungsgesetzes untersagt es Vermittlern und Versicherungen Versicherungsnehmern, versicherten Personen und Bezugsberechtigten Sondervergütungen zu gewähren oder zu versprechen. Das Gesetz konkretisiert dann noch einmal: Eine Sondervergütung sei „insbesondere die vollständige oder teilweise Provisionsabgabe“.
Aber diese Regel hat auch Ausnahmen, weiß Rechtsanwalt Norman With: „Neben einer Bagatellgrenze von 15 Euro je Kunde, Vertrag und Jahr heißt es, dass das Provisionsabgabeverbot keine Anwendung findet, soweit die Zahlung an den Kunden zur dauerhaften Leistungserhöhung oder Prämienreduzierung des vermittelten Vertrages verwendet wird.“
Der Rechtsexperte hält davon nicht: „Ein zahnloser Tiger“, schimpft Wirth.
Denn:
„Jede Zahlung einer Versicherung oder eines Versicherungsvermittlers an den Kunden kann zumindest indirekt zur Prämienreduzierung führen. Wenn der Gesetzgeber eine transparente und verbraucherorientierte Regelung wirklich will, muss er nachbessern.“
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