Positionspapier des CFA Society Germany

Betriebliche und private Altersvorsorge sollte verknüpft werden

Die CFA Society Germany, ein Berufsverband für Investment-Manager und professionelle Investoren, hat ein Positionspapier zur Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland vorgestellt. Zwölf Verbesserungen schlagen die Experten zu Stärkung vor. Hier kommen die Details.
© picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
Zwei Rentner im Park in Dresden.

Zwölf konkrete Handlungsempfehlungen für den Umbau der staatlich geförderten Altersvorsorge in Deutschland legt die CFA Society Germany, ein Berufsverband für professionelle Investoren und Investment-Manager, in einem aktuellen Positionspapier vor. Für diesen Vorschlagskatalog schauten sich die 14 Autoren in 11 Ländern deren Vorsorgesysteme an. Dabei fanden die Analysten mehrere Ansätze in der privaten und der betrieblichen Altersversorgung, die auf Deutschland übertragen werden könnten.

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Die mangelnde Flexibilität, Transparenz, Vergleichbarkeit und Verständlichkeit von Produkten für die Altersvorsorge sind die größten Kritikpunkte am deutschen System. Aber auch, dass nicht jeder Zugang zur staatlichen Förderung bekommt. Den heutigen Erwerbsbiografien werde nicht ausreichend Rechnung getragen, bemängeln die Analysten.

Diese zwölf Änderungen schlagen die Autoren vor:

  1. Betriebliche und geförderte private Altersvorsorge zusammenlegen: Diese Integration erhöhe die Übertragbarkeit bestehender Altersvorsorge-Verträge bei Arbeitgeberwechseln und verringere die Benachteiligung von Arbeitnehmern in kleinen und mittelständischen Unternehmen, von befristet Beschäftigten, Selbstständigen, Geringverdienenden, Hausfrauen und -männern und so weiter. Durch die Zusammenführung sollen diese Gruppen von den Kosten- und Steuervorteilen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitieren können.

  2. Da es zwei Arten von Anlegern gebe – die selbstbestimmten und diejenigen, die die Kapitalanlage delegieren wollen – sollte es auch zwei Modelle geben, die diesen Anforderungen gerecht werden. Welche, lesen Sie in den Punkten 3 und 4.

  3. Eine Plattform für Produkte mit „fremdbestimmter“ Anlageauswahl: Als Vorbild für die Kapitalanlage für fremdbestimmte Investoren schlagen die Autoren das ITP-System in Schweden vor. Dabei handelt es sich um eine neutrale, zentrale Plattform für die Koordination der privaten und betrieblichen Altersvorsorge zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Anbietern. Diese Plattform wäre mit der Ausschreibung und der folgenden Auswahl der Produktanbieter für die staatlich geförderte Vorsorge betraut – auf Basis festgelegter Qualitäts- und Kostenkriterien. Vorsorgende könnten so unter anderem Produkte und Kosten vergleichen. Als Eigentümer und Verwalter dieser zentralen Instanz schlagen die Autoren den Staat vor. Die Bündelung hätte den Vorteil der Kosteneffizienz und Marktmacht, was laut der Autoren sowohl die Vertriebs- als auch die Verwaltungskosten für Sparer verringern könnte.

  4. Für die Sparer, die sich selbst um ihre Anlagestrategie kümmern wollen, schlagen die Autoren vor, dass diese bei einer dafür zugelassenen Bank ein Konto eröffnen, das aus- schließlich für diese Form der Altersvorsorge genutzt werden darf. Es soll dann Spektrum an dafür zugelassenen Anlage-Optionen geben. Vorzeitige Entnahmen wären steuerpflichtig. Anschauungsbeispiel wäre hier der kanadische Regulated Retirement Savings Plan (RRSP).

  5. Um mehr Wettbewerb zu schaffen, spricht sich das Intsitut auch dafür aus, dass neben den großen deutschen Versicherungen und Vermögensverwaltern auch mittelgroße und kleinere Pensionskassen und Versorgungswerke als Rentenanbieter zum Zuge kommen.

  6. Die staatlich geförderte Altersvorsorge sollte auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet werden, ist ein weiterer Vorschlag. Dabei bevorzugen die Autoren eine „Opt-out“-Regel. könnte eine weitreichende Abdeckung erzielt werden.

  7. Beim Thema der Besteuerung lautet der Vorschlag, die Einzahlung und Thesaurierung zu begünstigen, um dem Zinseszins-Effekt optimal zu nutzen. Erst in der Auszahlungsphase sollte eine Steuer erhoben werden. Für die Beiträge sollte es eine Mindest- und eine Maximalschwelle geben: Der minimale Betrag soll dabei eine Mindestrente sicherstellen und der Höchstbetrag die steuerliche Abzugsfähigkeit begrenzen. Für Geringverdiener und Erwerbslose wünschen sich die Autoren eine Förderung durch den Staat.

  8. Darüber hinaus wird davon abgeraten, die angesparte Summe einmalig auszuzahlen (außer in Ausnahmefällen), da das eventuell falsche Anreize setze.

  9. Eine Zinsgarantie soll es nicht geben. Anleger sollen über deren Wirkungsweise sowie Vor- und Nachteile aufgeklärt werden. Zudem sollten Anbieter (etwa Pensionskassen) die Mittel der Vorsorgenden anhand von Risiko- und Renditegesichtspunkten anlegen, anstatt in einer Gesamtallokation. Dafür soll es unterschiedliche Anlagetöpfe je nach Alter und Risikoneigung geben.

  10. Der offene Wettbewerb der Anbieter, der unter anderem durch die zentrale Plattform zustande kommen soll (siehe Punkt Nummer 3), würde laut der Autoren zu einer wirksamen Kostenkontrolle führen.

  11. Die Autoren sprechen sich auch für eine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos aus. „Insofern müssten Anbieter eigenständige Lösungen oder Produkte mit Partnerunternehmen für eine kostengünstige und effektive lebenslange Rente bei Renteneintritt oder danach bereitstellen“, schreiben sie im Positionspapier.

  12. Als letzten Punkt sprechen sich die Autoren für eine bessere Bildung in Finanzdingen aus. Für Honorarberater stellt sich das Institut eine Zertifizierung in Bezug auf die geförderte Altersvorsorge vor. Das Ziel: Neue Standards für die Beratungsqualität in der Honorarberatung setzen und deren Akzeptanz in der Bevölkerung steigern.

Zum ausführlichen Positionspapier geht es hier.

Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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