Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Die Experten der Finanzberatungsgruppe Plansecur warnen vor der Forderung von Verbraucherschützern, Provisionen in der Altersvorsorge-Beratung zu verbieten und hier zu einer reinen Honorarberatung zu wechseln. Die Leidtragenden wären die Kunden, glaubt Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Das mittlere Nettoeinkommen eines Einpersonenhaushalts habe 2017 bei 1.666 Euro und bei einer Familie mit zwei Kindern bei 3.498 Euro gelegen. „Für diese Menschen stellen auch nur 500 Euro Beraterhonorar eine praktisch unüberwindbare Hürde dar, mit der Folge, dass sie ihre Altersversorgung überhaupt keiner Beratung unterziehen werden“, so Sczepan. „Das ist mit der allseits erhobenen politischen Forderung, die Menschen sollten sich selbst über die staatliche Rente hinaus auch privat um ihre Altersversorgung kümmern, unvereinbar.“
Aber auch die Vermittler selbst würde es natürlich treffen. Betroffen von einem Provisionsverbot wären nach Einschätzung von Plansecur rund 250.000 Vermittler in Deutschland. Sczepan widerspricht dabei der „Mär von märchenhaften Provisionen“ und gibt ein Rechenbeispiel: „Für einen durchschnittlichen Vertrag mit einem Monatsbeitrag von 100 Euro bei einer Laufzeit von 30 Jahren erhält der Vermittler aus einem Gesamtbeitragsvolumen von 36.000 Euro eine Provision von 900 Euro. Dafür erbringt er nicht nur die Beratungsleistung, häufig in mehreren Gesprächen, sondern hat auch die gesetzliche Pflicht, den Kunden 30 Jahre lang zu betreuen. Bei Heirat, Scheidung, Kindern, Umzug oder Beitragsfreistellung muss der Berater tätig werden. Daraus ergibt sich im Durchschnitt ein Stundenlohn von 60 Euro brutto für den Vermittler. Das ist angemessen und keineswegs überzogen.“
Dabei legt der Plansecur-Chef folgende Zeitansätze zugrunde: Beratungsgespräch (zwei Stunden), Vor- und Nachbereitung der Kundenfragen (anderthalb Stunden), An- und Abfahrt (anderthalb Stunden), laufende Betreuung über 30 Jahre hinweg (mindestens zehn Stunden).
Lehren aus den Erfahrungen Großbritanniens ziehen
„Wenn wir der politischen Mindestlohndebatte eine neue Höchstlohndebatte hinzufügen wollen, wäre eine Deckelung der Bezüge von Politikern oder Dax-Vorständen wohl angebrachter, sofern man Gerechtigkeit anstrebt“, sagt Sczepan weiter.
Er verweist schließlich auf Erfahrungen aus Großbritannien, wo Provisionen für die Altersversorgung seit 2013 verboten sind. Auf der Insel wurden dadurch, nach Auskunft des britischen Finanz- und Wirtschaftsministeriums aus dem Jahre 2016, zwischen 19 und 35 Millionen Briten faktisch von Finanzberatung abgeschnitten, weil sie das Honorar nicht zahlen können oder wollen. „Wir sollten uns an Großbritannien wahrlich kein Beispiel nehmen“, meint Sczepan.
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