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In der Debatte um ein mögliches Provisionsverbot für Versicherungsmakler, wenn diese Versicherungsanlageprodukte vermitteln möchten, hat BVK-Präsident Michael Heinz zu mehr Gelassenheit in der Branche aufgerufen: „Ich rate hier allen Kolleginnen und Kollegen zu einer wirklich ruhigen, entspannten Haltung. Alle Verbände sind bemüht, das gleiche Ziel zu erreichen – und es ist noch nichts in Stein gemeißelt“, sagte der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) im Podcast-Interview mit Pfefferminzia.
Im Oktober werde er mehr erfahren, erklärte Heinz mit Blick auf den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren zur EU-Kleinanlegerstrategie. Dann werde er mit einer Delegation für drei Tage nach Brüssel reisen und dort unter anderem auch EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness treffen. Er glaube aber, „dass in diesem Jahr nichts mehr passiert diesbezüglich“.
Heinz gab sich im Gespräch weiterhin überzeugt davon, dass der vorliegende Richtlinien-Entwurf zur EU-Kleinanlegerstrategie kein Provisionsverbot für Makler bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukte vorsieht. Heinz beruft sich dazu sowohl auf mündliche Aussagen aus EU-Kreisen als auch auf ein Gutachten von Christoph Brömmelmeyer von der Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/Oder, das der BVK beauftragt hatte (wir berichteten).
Zur Erinnerung: Laut dem Gutachten kann ein Makler auch in Zukunft Provisionen erhalten, wenn er gegenüber seinen Kunden klarstellt, dass er zwar nicht persönlich von einem bestimmten Versicherer abhängig sei, „dass die von ihm angebotene Dienstleistung aber ‚nicht unabhängig‘ erfolgt, weil er wirtschaftlich gesehen auf Provisionszahlungen angewiesen ist“.
Im Klartext: Makler, die ihren Mandaten vor dem Beratungsgespräch diesen, nun ja, „Warnhinweis“ aufsagen, sind nach dieser Lesart auf der sicheren Seite. Doch wie sollte die angesprochene Klarstellung konkret erfolgen? Dazu wollte Heinz gegenüber Pfefferminzia nicht ins Detail gehen: „Natürlich kann man die Frage heute stellen, aber das ist wieder dieses berühmte Spiel: Wir reden über ungelegte Eier.“
Weiter betonte Heinz: „Für mich gibt es Handlungsbedarf gegenüber den Versicherungsmaklern, wenn etwas in Gesetzesform geschrieben ist – so wie wir es damals beim LVRG I hatten. Dann kann man wirklich herkommen – und das tun auch alle Verbände – und sagen: Okay, ihr müsst jetzt das und das beachten, das ist ab heute Gesetz, steht im Bundesgesetzblatt.“
Erst wenn „irgendwann etwas in Stein gemeißelt ist oder in Gesetzesform gegossen ist, dann müssen alle Verbände aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus reagieren“, fuhr Heinz fort, „tun sie es zusammen, gut! Tun sie es nicht zusammen, weil wir divergierende Ausrichtungen gegenüber unseren Mitgliedern haben, auch gut“.
Damit spielte Heinz auf den Dissens an, der zwischen dem BVK und insbesondere auch dem AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung herrscht. So vertritt der AfW ausschließlich Finanz- und Versicherungsmakler – entsprechend trommelt der Verband sehr laut für eine Streichung der umstrittenen Klausel im Richtlinienentwurf, die womöglich ein Einfallstor für ein Provisionsverbot für Makler darstellen könnte. Im BVK sind hingegen mehrheitlich Versicherungsvertreter organisiert, für die ein Provisionsverbot laut aktuellem Richtlinienentwurf nicht gelten würde.
Um den Druck auf die Politik zu erhöhen, hat der AfW kürzlich ein Gutachten präsentiert, das der Verband bei dem Rechtswissenschaftler Hans-Peter Schwintowski beauftragt hatte. Dieses kam zu dem Schluss, dass die geplanten Regelungen zum Provisionsverbot nicht mit EU-Recht zu vereinbaren seien. Hauptgrund: Versicherungsmakler würden im Wettbewerb mit Versicherungsvertretern benachteiligt (wir berichteten).
Auf dieses Gutachten angesprochen, reagierte Heinz zunächst mit einer süffisanten Einlassung:
Ich muss mich über meinen alten Bekannten (Hans-Peter) Schwintowski gelegentlich wundern – stammt er doch bekanntlich aus dem Lager der Verbraucherschützer. Dass er nunmehr für die Gegenpartei Gutachten schreibt, mögen sie selbst bewerten und beurteilen.“
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