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Laut dem Gutachten von Hans-Peter Schwintowski enthält die IDD-Umsetzung, so, wie sie nach jetzigem Stand geplant ist, verfassungswidrige Inhalte. Das berichtet der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW), der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, in einer Pressemitteilung.
Schwintowski zufolge würden die neuen Regelungen zu weit in das deutsche Recht eingreifen. „Gerade die geplante Provisionsbindung schränkt die Berufs- und Beratungsfreiheit des Maklers erheblich ein und geht damit zu Lasten der unabhängigen Versicherungsmakler, aber auch zu Lasten der Verbraucher“, schreibt der Wissenschaftler. Die IDD-Umsetzung könne daher die „volle Wahlfreiheit der Kunden und des Maklers“ aufs Spiel setzen.
Des Weiteren nennt der Professor folgende Kernaussagen:
Der AfW sieht sich damit in seiner Kritik an der IDD-Umsetzung bestärkt. „Die vorgesehenen Eingriffe in die Berufsfreiheit der Versicherungsmakler würden zu einem intensiven und mit nichts gerechtfertigten Markteingriff zugunsten der quasi nicht vorhandenen Berufsgruppe der Versicherungsberater führen“, sagt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW – und übt sich in Optimismus: „Ich gehe davon aus, dass wir, unterstützt durch diesen wissenschaftlichen Beitrag, noch zu einer sinnvollen Umsetzung der IDD kommen werden.“
Weitere Kritik Seitens Schwintowskis gibt es auch in Sachen Doppelberatungspflicht durch Makler und Versicherungsunternehmen. Er verweist dabei auf das verfassungsrechtliche Grundprinzip der Normenbestimmtheit und Normenklarheit. Heißt: Versicherer sind nicht zur Beratung verpflichtet, wenn ein Makler den Versicherungsvertrag beim Kunden vermittelt hat.
Die wissenschaftliche Stellungnahme Schwintowskis ist hier abrufbar.
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