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Hermann Hübner ist Vorstandsvorsitzender beim Dienstleistungsanbieter für Versicherungsmakler Vema. © Vema Versicherungs-Makler-Genossenschaft
  • Von Hermann Hübner
  • 09.08.2018 um 17:18
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:45 Min

Die geplante DIN-Norm 77230 hinke ihrer Zeit hinterher und diene vor allem dem schönen Schein, findet Versicherungsmakler Hermann Hübner, gleichzeitig Vorstandschef des Dienstleistungsanbieters Vema - Versicherungs-Makler-Genossenschaft ist. Ein skeptischer Kommentar.

Manchmal belächelt uns die Welt und auch wir selbst uns ein wenig für unsere Normen. Dabei sind Normen grundsätzlich eine sehr gute Sache, mit der bestimmte Dinge wie auch Prozesse und Abläufe in feste Formen geprägt werden. Damit ist sichergestellt, dass bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden und alles mit eben dieser manchmal belächelten „deutschen Gründlichkeit“ ablaufen kann.

Für den Sinn der Einführung einer Norm müssen zwei Grundvoraussetzungen erfüllt werden: Sie muss dazu beitragen, dass auf breiter Front Änderungen möglich sind und damit jemandem ein Vorteil realisiert wird. Beides sehe ich beim Entwurf der DIN 77230 zur Beratung von Privatkunden nicht gegeben. Beim Lesen des Entwurfs hatte ich vielmehr den Eindruck, eine Ansammlung verschiedener Branchenstandards vor Augen geführt zu bekommen, wie sie bereits seit Jahrzehnten Selbstverständlichkeit sind und seit vielen Jahren im Rahmen der Kaufmanns- und in der Fachmannsausbildung vermittelt werden. Dieser „rote Faden“ der Beratung ist primärer Gegenstand der mündlichen Prüfungen – wo also sollte die Verbesserung durch die Norm liegen? Doch werfen wir zunächst einen Blick in den Entwurf.

Der Normentwurf beginnt mit seiner Einleitung, in der von einer Fülle von Vermögensschäden berichtet wurde, die Anfang der 2000er-Jahre bei Privathaushalten angefallen wären. Da seien für Kunden ungeeignete Produkte vermittelt worden, Berater mangelhaft ausgebildet gewesen und wesentliche Probleme wie etwa das Risiko der Langlebigkeit nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Beschwerdequote über Versicherungsvermittler ist gering

Erinnert man sich zurück, weiß man, dass hier der Schwarze Peter eher in die Ecke der Bank- und Anlageberater zu suchen ist. Stichworte gefällig: Lehmann Brothers, Beteiligungen …

Die Beschwerdequote über Versicherungsvermittler beim Ombudsmann liegt seit Jahren auf einem durchgehend sehr niedrigen Niveau. Keine 400 Beschwerden bei 40 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland sprechen eine mehr als deutliche Sprache. Aus Sicht der Kunden, also denen, die geschädigt sein sollen, besteht ein extrem hohes Maß an Zufriedenheit.

Lückenhafte Ausbildung wurde bereits verbessert

Die angesprochene mangelnde Ausbildung wurde durch die Erbringung eines Sachkundenachweises zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für Versicherungsvermittler aller Couleur, Kreditvermittler und Finanzanlagevermittler, inzwischen ausgemerzt. Inzwischen darf niemand mehr in einem Bereich tätig werden, in dem er keine Fachausbildung genossen hat. Diese Fachausbildungen wiederum beinhalten alle in der Norm vorgesehenen Herangehensweisen.

Vielleicht merken Sie an dieser Stelle ganz gut, dass an dieser Norm bereits seit ein paar Jahren gearbeitet wird und die Welt sich weitergedreht hat.

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