Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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261 Beschwerden über Versicherungsvermittler trudelten im vergangenen Jahr beim Versicherungsombudsmann ein – davon wurden jedoch 143 Beschwerden für unzulässig erklärt, weil sie laut der Schlichtungsstelle nicht im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen standen.
Unterm Strich kamen somit 118 zulässige Beschwerden zusammen, wie der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) auf Basis des Tätigkeitsberichts des Versicherungsombudsmann meldet. Zum Vergleich: Im Jahr 2018 lag die Zahl der eingereichten Beschwerden mit 283 um 22 Eingaben höher als im Folgejahr. Damals wurden allerdings auch deutlich mehr Beschwerden – exakt 200 – als unzulässig eingestuft, so dass die rechtmäßigen Beschwerden bei nur 83 lagen.
So oder so: In den Augen des BVK sind 118 Beschwerden ein verschwindend geringer Anteil. Denn insgesamt hätten die deutschen Versicherungsvermittler 2019 rund 400 Millionen Verträge vertrieben. Die „Quantifizierung der 118 Beschwerden“ mache deshalb „kaum noch Sinn“, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung.
„Bei 17.528 eingegangenen Beschwerden in 2019 machen die Beanstandungen über Vermittler gerade einmal 0,67 Prozent aus“, kommentiert Michael Heinz, Präsident des BVK, die aktuellen Zahlen. „Auf diese äußerst geringe Beschwerdequote über unseren Berufsstand können wir sehr stolz sein. Die Zahlen der unabhängigen Schlichtungsstelle beweisen eindrucksvoll Jahr für Jahr, dass unser Berufsstand verbraucherfreundlich und fair mit den Kunden umgeht.“
Die rückläufige Beschwerdequote deute er als eine Bestätigung darin, „den Berufsstand der Versicherungsvermittler entgegen allgemein anderslautender Meinungen als ehrbar, qualifiziert und unabhängig zu positionieren und dies in dem BVK-Berufsbild für Versicherungsvermittler zu kommunizieren.“
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