Das Inkrafttreten der Vermittler-Verordnung (VersVermV) ist ein gutes Stück näher gerückt.
Der Bundestag ist in seiner Sitzung am Donnerstag der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie ohne Änderungswünsche gefolgt. Nun steht einzig noch das Votum des Bundesrates aus – wann das erfolgen wird, steht noch nicht fest. Wie aus Kreisen verlautbart, sei aber damit zu rechnen, dass dies in der Sitzung Ende November geschehen wird.
Ein Punkt, den die Verordnung vorsieht, ist unter anderem eine jährliche Weiterbildungspflicht von 15 Stunden für Versicherungsvermittler. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung will sich nun aber dafür einsetzen, dass diese Regelung erst 2019 eingeführt wird – schließlich seien die Verordnungsinhalte für die Weiterbildung in diesem Jahr so lange unklar gewesen, so der Verband.
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