Inflation – wie handeln?

BdV rät Versicherten zur Beitragsdynamik

Der Bund der Versicherten (BdV) hat Versicherte vor einer unüberlegten Kündigung ihrer Verträge gewarnt. Statt in Zeiten der Inflation am Versicherungsschutz zu sparen, müssten Leistungen eventuell sogar noch aufgestockt werden – beispielsweise für Absicherungen von Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit.
BdV Beitragsdynamik
© picture all./dpa Themendienst|Christin Klose
Der Bund der Versicherten (BdV) warnt Verbraucher vor einer unüberlegter Kündigung von Versicherungen und gibt Tipps für den Umgang mit bestehenden Verträgen.

Viele Menschen denken derzeit darüber nach, sich von Versicherungsverträgen zu trennen, um Prämien zu sparen. Dadurch hoffen sie, die gestiegenen Kosten bei Energie, Wohnen und Lebensmittel zumindest teilweise ausgleichen zu können.

Doch vor solch voreiligen Schritten hat der Bund der Versicherten (BdV) nun gewarnt. Vielmehr sei es bei einigen wichtigen Versicherungen sogar ratsam, die Leistungen aufzustocken – etwa für Absicherungen von Arbeitskraft oder Pflegebedürftigkeit.

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„Prüfen Sie Ihre Ausgaben, ermitteln Sie Ihren Bedarf. Wenn Sie feststellen, dass die Versicherungsleistungen Ihrer Verträge nicht mehr ausreichen, sollten Sie handeln“, empfiehlt Constantin Papaspyratos, Chefökonom des Verbraucherschutzvereins. Handeln könnten Versicherte, indem sie prüften, ob in ihren Verträgen dynamische Erhöhungen und/oder Nachversicherungsgarantien vereinbart seien.

Was Beitragsdynamik und Nachversicherung bewirken

Um die Höhe der Leistungen im Versicherungsfall dem gestiegenen Bedarf anzupassen, müssten dabei dann auch die Prämien erhöht werden. Kurzum: Höhere Leistungen gibt es nur gegen höhere Beiträge. „Versicherte sollten im Zweifelsfall bei ihrem Anbieter oder beim BdV nachfragen, wie sich das umsetzen lässt“, so der Rat der Verbraucherschützer. „Im besten Fall haben Versicherte schon bei Vertragsschluss eine Beitragsdynamik vereinbart.“

So ermöglicht eine Beitragsdynamik, dass sich der Versicherungsschutz regelmäßig wiederkehrend um einen bestimmten Faktor erhöht – ohne, dass der Versicherte eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren muss. „Durch diese Beitragsdynamik kann eine inflationsbedingte Absenkung des Leistungsniveaus zumindest teilweise ausgeglichen werden“, wie der Verein mitteilt.

Darüber hinaus könne – wenn auch oftmals nur innerhalb bestimmter Fristen – eine Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Versorgungssituationen vorgenommen werden: So ist laut BdV eine Erhöhung der Versicherungsleistungen bei vielen Verträgen innerhalb bestimmter Grenzen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich. Das Schlüsselwort lautet hier: Nachversicherung. Diese Option kann – sofern sie vertraglich vereinbart wurde – in der Regel bei bestimmten Lebensereignissen gezogen werden, etwa nach Heirat, Geburt eines Kindes oder nach einem darlehensfinanzierten Immobilienkauf.

Gegen Inflation „anzusparen“, würde viele überfordern

„Die Versicherten müssen in beiden Fällen für ihren Versicherungsschutz mehr bezahlen“, konstatieren die Verbraucherschützer. Wer das nicht wolle, könne zum Beispiel versuchen, gegen die Inflation „anzusparen“. Während das bei der privaten Altersvorsorge womöglich noch ginge – etwa über Aktienanlagen – dürfte das die meisten Erwerbstätigen im Fall von Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit aber überfordern, warnt BdV-Mann Papaspyratos.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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