Haushaltseinsparungen 2024

„Der Bund bedient sich bei der Rentenversicherung“

Der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) soll im Zuge der Haushaltseinsparungen für 2024 geringer ausfallen. Um 600 Millionen Euro geringer, um genau zu sein. DRV-Präsidentin Gundula Roßbach warnt vor einem Vertrauensverlust.
© DRV Bund/Kruppa
Gundula Roßbach ist Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Laut Einigung der Regierungskoalition zum Bundeshaushalt 2024 soll der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung um 600 Millionen Euro reduziert werden. „Mit der nochmaligen Kürzung des Bundeszuschusses in dreistelliger Millionenhöhe bricht der Bund wiederholt feste Finanzierungszusagen gegenüber der Rentenversicherung. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat hohe Priorität. Doch darf sie nicht zu Lasten der Rentenversicherung gehen“, sagt Gundula Roßbach, Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Mit der Verlässlichkeit von Zusagen stehe und falle das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Mit der Entscheidung entstehe auch kein wirklicher Spareffekt, kritisiert Roßbach, da sich an den Ausgaben der Rentenversicherung nichts verändere. „Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem höhere Beiträge gezahlt werden als erforderlich. Die Beitragszahler haben so einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen“, so die DRV-Präsidentin. „Der Bund hingegen steht erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil. Vielmehr bedient er sich bei der Rentenversicherung. Das ist keine verlässliche Finanzierung.“

Die Deutsche Rentenversicherung sei gesetzlich verpflichtet, die Rentenzahlungen für aktuell rund 21,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner sicherzustellen. Kürze der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann werde die Nachhaltigkeitsrücklage in den nächsten Jahren schneller abgebaut, um die Rentenzahlungen zu finanzieren, heißt es. Um die Rücklage wieder aufzufüllen, müsse der Beitragssatz zur Rentenversicherung früher als bislang vorgesehen angehoben werden. Das bedeute eine Belastung der Versicherten und der Arbeitgeber, die die Beiträge bezahlen.

Schon 2022 habe die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Zudem sehe der Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz vor, dass der Erhöhungsbetrag zum zusätzlichen Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden soll. „Mit der nun angekündigten Kürzung um weitere 600 Millionen Euro summiert sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Betrag auf mindestens 5 Milliarden Euro“, schreibt die Rentenversicherung.

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Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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