„Hätten mit dem Bafin-Modell kein Problem“

BDVM kann sich mit Provisionsdeckel arrangieren

Der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) will sich „nicht grundsätzlich gegen eine Deckelung von Provisionen“ sperren. Im Gegensatz zu anderen Vermittlerverbänden plane man daher keine verfassungsrechtliche Überprüfung eines möglichen Provisionsdeckels in der Lebensversicherung.
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Der Vorstand des VDVM (von links): Hartmut Goebel (nicht im Bild), Achim Fischer-Erdsiek, Adelheid Marscheider, Oliver Fellmann, Holger Mardfeldt, Hans-Georg Jenssen, Yorck Hillegaart und Georg Bräuchle.

Klappern gehört zum Handwerk – diesem Motto folgen Vermittlerverbände vor allem dann, wenn es um die Neuregelung von Vergütungsfragen geht. So haben unlängst sowohl der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) als auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW angekündigt, die mögliche Einführung eines sogenannten Provisionsdeckels in der Lebensversicherung verfassungsrechtlich überprüfen lassen zu wollen.

Dem lautstarken Widerstand möchte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler (BDVM) hingegen nicht anschließen – man übt sich lieber in hanseatischer Zurückhaltung, wie sich am Donnerstag auf dem alljährlichen Pressegespräch des BDVM in Hamburg zeigte.

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„Wir spielen nicht den Don Quichote“

„Wir bedauern zwar regulatorische Eingriffe, gehen dazu aber nicht in Fundamentalopposition. Wir spielen nicht den Don Quichote“, sagte Verbandspräsident Georg Bräuchle, der zugleich ankündigte, sein Amt bis November 2019 an Yorck Hillegaart von der Funk-Gruppe zu übergeben. Bräuchle will in den Ruhestand treten und wird bereits Ende November sein Amt als Marsh-Geschäftsführer aufgeben.

„Wir versuchen gesellschaftliche und politische Entwicklungen realistisch einzuschätzen“, so Bräuchle. Daher sei der Vorschlag von Frank Grund, Exekutivdirektor der Finanzaufsicht Bafin, zur Deckelung der Lebensversicherungsprovisionen „durchaus akzeptabel“, wie der VDVM-Präsident betonte.

Grund hatte vorgeschlagen, die Abschlussprovisionen auf 25 Promille zu beschränken. Weitere 15 Promille könnten Vermittler bei der Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien erhalten.

Zwar sei das Bafin-Modell „nicht unser Wunsch“, räumte Bräuchle ein, aber bei „realistischer Einschätzung der politischen Großwetterlage sollte man sich solch einem Ansatz nicht verschließen“, fügte er hinzu.

Der geschäftsführende Vorstand des VDVM, Hans-Georg Jenssen, ergänzte, dass man zwar lieber ein „Buckelmodell“ bevorzugen würde, welches eine Provisionsobergrenze erst bei höheren Beitragssummen vorsieht. „Wir hätten aber auch mit dem Bafin-Modell kein Problem“, so Jenssen. Übereinstimmend mit entsprechenden Medienberichten und auf Basis eigener Gespräche erwartet er, dass mit einem Gesetzentwurf zum Provisionsdeckel im Frühjahr 2019 zu rechnen sei.

„Das halten wir für einen Treppenwitz“

Gleichwohl war ein Zähneknirschen in Jenssens Ausführungen unüberhörbar – etwa als dieser folgende Beispielrechnung bemühte: So würde eine künftige Abschlussprovision von 25 Promille bei einer Beitragssumme von 30.000 Euro für eine Lebensversicherung dem Makler einen Verdienst von 750 Euro bringen, wie Jenssen referierte. Dem stünde ein Beratungsaufwand von vielfach sieben bis acht Stunden gegenüber. Ein Anwalt würde für eine vergleichbare Leistung mehr als 1.000 Euro nehmen, konstatierte der VDVM-Vorstand.

Zudem verwies er darauf, dass eine entsprechende Deckelung Ausschließlichkeitsorganisationen begünstige, da diese die verminderte Abschlussvergütung durch Zuschüsse an ihre Vertreter ausgleichen könnten. Dass „ausgerechnet der Makler als Sachwalter des Kunden hier schlechter rauskommt, halten wir für einen Treppenwitz“, ärgerte sich Jenssen.

Dessen ungeachtet ist die Stimmung unter den BDVM-Mitgliedsunternehmen ganz passabel, wie eine interne Verbandsumfrage zeigt, an der sich 280 Maklerunternehmen beteiligten. Für das kommende Jahr erwarten 53 Prozent der Befragten weiter steigende Courtageeinnahmen. 37 Prozent rechnen mit gleichbleibenden Werten. Mit 10 Prozent ist der Anteil der Firmen, die Einbußen erwarten, sogar um drei Prozentpunkte zurückgegangen (siehe Grafik).

Viele BDVM-Makler würde ein Deckel kaum treffen

Nach den Auswirkungen eines Provisionsdeckels mit einer Begrenzung der Courtage auf 25 Promille befragt, geben 47 Prozent der Unternehmen an, dass sie dies kaum treffen würde. 30 Prozent gehen davon aus, dass eine solche Deckelung spürbare Auswirkungen hätte, für 23 Prozent wäre es hart oder sehr hart.

Die vergleichsweise milden Auswirkungen einer Provisionsbegrenzung liegen auf der Hand: Traditionell sind Makler, die dem BDVM angehören, zum Großteil im Sachgeschäft tätig – auf diese Sparte hätte der Deckel keinen Einfluss.

Quelle: VDVM

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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