Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) haben offenbar letzte offene Fragen beim Gesetzentwurf für eine Grundrente geklärt. Wie die „Zeit“ berichtet, haben die beiden den Entwurf in die „regierungsinterne Abstimmung“ gegeben. Das Kabinett soll sich am 12. Februar damit befassen.
Offen war nach Vorlage des Gesetzentwurfs von Hubertus Heil Mitte Januar etwa, wann genau man den Zuschlag auf die Rente bekommen soll. Wer 35 Jahre Beiträge zur Rente gezahlt hat, soll nach dem jetzt zwischen den Ministern vereinbarten Stand den vollen Zuschlag bekommen. Wer 33 bis 35 Beitragsjahre vorweisen kann, bekommt einen geringeren Grundrentenzuschlag.
Wie wird vorhandenes Einkommen dabei angerechnet? Auch in diesem Punkt haben die Minister nachjustiert. Den vollen Zuschlag bekommt dabei nur, wer als Rentner von maximal 1.250 Euro monatlich lebt (als Alleinstehender) beziehungsweise von 1.950 Euro (bei Paaren). Einkommen, das über 1.600 Euro beziehungsweise 2.300 Euro liegt, wird voll auf den Zuschlag angerechnet. Einkommen zwischen diesen beiden Polen soll laut der Pläne der Minister zu 60 Prozent (bisher 40 Prozent) in die Berechnung einfließen.
Gibt es Kapitalerträge sollen diese bei der Einkommensprüfung „umfassend berücksichtigt“ werden. Versicherte müssen diese gegenüber der Rentenversicherung vollständig angeben und werden dann geprüft.
Ein Streitpunkt war auch die Finanzierung der Grundrente. Hier heißt es nun laut Zeit-Bericht: „Die Finanzierung der Grundrente erfolgt aus Steuermitteln.“
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