Ein Beratungsgespräch: Der Gesetzgeber hat in der IDD-Richtlinie einen Fehler übersehen, der Versicherungsberater deutlich einschränkt. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 04.10.2017 um 16:54
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Spätestens seit der Verkündung des IDD-Umsetzungsgesetzes gegen Ende Juli 2017 ist die Versicherungsvertriebsrichtlinie in der Versicherungsbranche in aller Munde. Doch wie die Anwaltskanzlei GPC Law nun berichtet, ist der Regierung wohl ein Fehler unterlaufen: Versicherungsberater stehen so bis Februar 2018 ohne Gesetz da.

Dem Gesetzgeber ist laut Untersuchungen der Anwaltskanzlei GPC Law bei der IDD-Richtlinie wohl versehentlich ein Fehler passiert. So wie es das Gesetz nun vorsieht, haben Versicherungsberater bis Februar keine rechtliche Grundlage.

Warum?

Mit der Verkündung des IDD-Umsetzungsgesetzes am 28. Juli 2017 wurde ein neuer Paragrafen 34e GewO in Kraft gesetzt. Diese Norm schafft eine Verordnungsermächtigung für die neuen Pflichten der Versicherungsvermittler nach der IDD-Umsetzung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie soll damit die Versicherungsvermittlerverordnung ändern dürfen.

Das Problem an der Sache:

Laut GPC Law hat das der neue Paragraf den alten Paragrafen 34e GewO abgelöst, der eigentlich die Rechtsgrundlage für Versicherungsberater war.

„Die Folge ist gravierend“, sagt Rechtsanwalt Oliver Korn von GPC Law. „Denn dadurch, dass der neue § 34e GewO bereits gilt, gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für die Versicherungsberater. Diese wurde schlicht beseitigt. Der neue § 34d GewO, der auch die Versicherungsberater regeln soll, tritt aber erst am 23. Februar 2018 in Kraft. Bis dahin hängen die Versicherungsberater in der Schwebe.“

Versicherungsberater sitzen nun in der Klemme. Denn ohne Rechtsgrundlage könnten derzeit keine Erlaubnisse erteilt werden. Der Grund: kein Gesetz, keine Behörde, so Korn.

„Die bereits erteilten Erlaubnisse für Versicherungsberater haben ebenfalls keinen Rechtsgrund mehr. Sie mögen zwar mal erteilt worden sein, aber im Grunde existieren diese im rechtlichen Sinne nicht mehr. Denn die Norm, aufgrund der sie mal erteilt wurden, gibt es ja nicht mehr“, so der Anwalt weiter.

Im schlimmsten Fall könne das auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der Berater haben.

Denn die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sei eine Pflichtversicherung, für welche die Rechtsgrundlage nun entfallen sei, erklärt Korn.

Wie sollten sich Versicherungsberater nun verhalten?

Korn rät dazu, sich als Betroffener an seine Versicherung zu wenden. Die Situation sei durch den Gesetzgeber zu klären, fügt er hinzu.

„Denn wenn die erteilten Erlaubnisse erloschen sind und derzeit ohne Rechtsgrundlage Erlaubnisse erteilt werden, dann entsteht hier ein regulatorisches Loch. Dieses kann allein der Gesetzgeber heilen, indem er durch ein Gesetz das Vakuum für die Zeit vom 28. Juli 2017 bis zum 22. Februar 2018 beseitigt“, fasst der Rechtsanwalt zusammen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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