Wie der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW mitteilt, müssen die EU-Mitgliedstaaten die Insurance Distribution Directive (IDD) nicht zum 23. Februar 2018 einführen, sondern haben bis zum 1. Juli 2018 Zeit. Angewendet werden die neuen Regelungen zum Versicherungsvertrieb dann europaweit ab dem 1. Oktober.
Jedoch werden das Europäische Parlament und der Rat diese Änderung vermutlich erst im März annehmen. Daher wird die Verschiebung rückwirkend gelten.
Für Deutschland jedoch hat diese Entscheidung keine Auswirkungen. „Das deutsche IDD-Umsetzungsgesetz ist beschlossen und tritt zum 23. Februar in Kraft. Es ist unwahrscheinlich, dass auch der deutsche Gesetzgeber eine Verschiebung vornehmen wird“, so AfW-Vorstand Norman Wirth.