„Das müssen wir verhindern“

CDU-Mann Oliver Pöpsel über Kritikpunkte an der Vorsorgereform

Der Referentenentwurf zur Reform staatlich geförderter privater Altersvorsorge, der Riester-Rente, ist da. Doch dem Geschäftsführer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung, Michael Hauer, wollen zwei Punkte darin nicht so richtig schmecken. Es geht um Provision und Geringverdiener. Also lässt er sich das vom Bundestagsabgeordneten Oliver Pöpsel (CDU) erklären.
© picture alliance / dts-Agentur | -
Oliver Pöpsel (CDU) im Bundestag: „Überlegen, ob man noch nachjustiert.“

Es ist wieder so weit. Vergangene Woche bitten das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) und die Investmentgesellschaft Franklin Templeton zum digitalen „Altersvorsorgekongress 2025“. Es moderiert das eingespielte Duo aus IVFP-Geschäftsführer Michael Hauer und Franklin Templetons Vertriebsdirektor Martin Stenger.

Die Themenpalette ist breit gefächert. In einem Teil geht es – natürlich – um das neue Rentenpaket der Bundesregierung (mehr dazu hier), das der Bundestag am 5. Dezember beschlossen hat. Auch der Referentenentwurf zur Reform staatlich geförderten privaten Altersvorsorge (der Riester-Rente) kommt mit auf den Tisch. Und mit ihm zwei mögliche Mängel.

Zugeschaltet ist der Politiker Oliver Pöpsel von der CDU. Das Gespräch hatte man am Tag zuvor aufgezeichnet, ohne Martin Stenger, dafür aber mit dessen Kollegen Leon Mehic.  Oliver Pöpsel sitzt unter anderem im Bundestag, im Finanzausschuss und im Ausschuss Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er ist also ziemlich nah dran am Geschehen und kann Dinge einordnen. Was er auch tut.

Wobei er zunächst die Leistung der Regierung ein bisschen feiern darf. „Die Highlights sind natürlich, dass wir eine nie dagewesene private Altersvorsorge ermöglichen“, sagt Pöpsel und liegt damit wahrscheinlich nicht einmal falsch.

Im Drei-Säulen-Modell bekämen die Säulen nun andere Gewichte. „Wir geben der jungen Generation die Möglichkeit, deutlich mehr für die private Altersversorgung und mehr in der betrieblichen Altersversorgung zu machen. Der nachwachsenden Generation zeigen wir mit der Frühstartrente direkt in den Weg in die privat finanzierte Altersversorgung. Ich glaube, das ist ein Paket, das es bisher nicht gegeben hat.“

Doch dann geht es an zwei spezielle Punkte, die Michael Hauer umtreiben. Einer davon sind die Provisionen für Vermittler. Die sollen laut Entwurf nun wie die Kosten über die gesamte Laufzeit zu verteilen sein. Hauer weist darauf hin, dass die Riester-Rente erst ihren großen Durchbruch erfuhr, nachdem man die Kosten nicht mehr über zehn, sondern nur noch fünf Jahre verteilte. Denn dann stiegen auch die Sätze für den Vertrieb. Warum sollte man jetzt also von vornherein das wieder schwächen, so seine Frage.

Darauf entgegnet Pöpsel den großen Kritikpunkt, den Verbraucherschützer und Journalisten gern bringen. Wenn man die Provision auf fünf oder zehn Jahre verteilt, sammelt sich bei den Kunden in der Zeit zu wenig an. Indem man die Kosten über die gesamte Laufzeit verteilt und die Garantie senkt oder gar weglässt, seien höhere Renditen und größere Akzeptanz möglich.

„Wir haben immer die Gefahr, dass nach drei oder vier Jahren ein anderer Berater drüberguckt oder man sich im Kollegenkreis unterhält. Und stellt man fest, dass überhaupt noch nichts herausgekommen ist, und fühlt sich über den Tisch gezogen. Das müssen wir verhindern“, gibt Pöpsel zu bedenken. Da ist durchaus was dran.

Zweiter Kritikpunkt: Die Förderquote für Geringverdiener mit mehreren Kindern liegt im neuen Entwurf niedriger als in der Riester-Rente. Viel niedriger.

An dieser Stelle müssen wir in der Zeit zurückspringen. Denn einige Minuten zuvor zeigte Hauer zusammen mit Mitmoderator Stenger konkrete Zahlen, die es in sich haben.

Das konkrete Beispiel finden Sie auf Seite 2

Beispiel ist ein 30 Jahre alter Mensch, ledig, zwei Kinder, mit einem Bruttoeinkommen von 20.000 Euro im Jahr und 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr.

Alte Riester-Rente:

  • Grundzulage: 175 Euro
  • Kinderzulage: 600 Euro
  • Sparbeitrag gesamt: 895 Euro
  • Förderquote: 86,6 Prozent

Neuer Gesetzentwurf:

  • Grundzulage: 36 Euro
  • Kinderzulage: 60 Euro
  • Sparbeitrag gesamt: 216 Euro
  • Förderquote: 44,4 Prozent

Es ist ein ziemlicher Förderschwund, den Hauer da anspricht. Seine klare Frage: „War das jetzt Absicht?“ Was darin mitschwingt, er aber nicht ausspricht, ist: „Oder ist es ein Kollateralschaden?“ Hauer lässt keinen Zweifel daran, dass er das gerne noch nachgebessert bekommen möchte.

Pöpsel begründet erst einmal den ursprünglichen Gedanken: Frauen hatten zu Beginn der Riester-Rente vor über 20 Jahren meist geringfügige Jobs und konnten deshalb wenig fürs Alter vorsorgen. Was die hohe Förderquote über Kinder- und eigene Zulage erklärt.

„Heute haben wir die Situation, dass deutlich mehr Frauen in Vollzeit arbeiten und dass sie damit die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten ganz anders nutzen können“, so Pöpsel. Außerdem gebe es ja die Frühstartrente als separates Förderprogramm für Kinder.

Überhaupt solle man alle Maßnahmen zusammen betrachten. „Wenn man unterm Strich alles miteinander vergleicht, wird der Unterschied nicht mehr so groß sein“, so der Politiker. Allerdings müsse man alles nochmal genau auswerten und schauen, wie viel Bedarf wo noch vorhanden ist. Und dann sagt er den Satz, der Michael Hauer hoffen lassen kann: „Und dann müsste man noch mal überlegen, ob man da nachjustiert.“

In Stein gemeißelt ist das also wohl noch nicht.

Am Ende weist Hauer darauf hin, dass Geringverdiener mit Kindern die hohen Förderquoten jetzt noch abgreifen können. Denn das neue Gesetz soll erst 2027 in Kraft treten. „Allerdings hat man natürlich die Garantiebedingungen an der Backe“, gibt er ebenfalls zu bedenken. Sprich: den teuren Zwang zur Beitragsgarantie.

Oder wie wir sagen würden: Irgendwas ist immer.

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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