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Im Rechtsstreit um eine eventuelle Doppelbesteuerung von Rentnern (wir berichteten) hat der Bundesfinanzhof (BFH) sein Urteil verkündet: In den beiden vorliegenden Fällen, in denen zwei Rentner-Ehepaare dem Staat vorgeworfen hatten, ihre Renten sowohl im Arbeitsleben als auch im Rentnerdasein insgesamt doppelt zu besteuern, liegt keine Doppelbesteuerung vor. Bei kommenden Jahrgängen sehen die Richter ein solches Risiko jedoch sehr wohl (Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19BFH).
Der BFH forderte den Staat deshalb auf, umfassende Änderungen bei der Besteuerung von Renten vorzunehmen und machte sogar erstmals konkrete Vorgaben, wie eine doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden kann.
Auf der einen Seite, so die Richter, müsse der Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Rentenbezugs unberücksichtigt bleiben, berichtet das Portal „Spiegel Online“ über die Forderungen des BFH. Denn: Dieser diene der Absicherung des Existenzminimums und dürfe deshalb nicht noch ein zweites Mal als steuerfreier Rentenbezug herangezogen werden. Ebenso sollten auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, für die alle Steuerpflichtige selbst verantwortlich seien, künftig unberücksichtigt bleiben.
Auch wenn die beiden Rentnerpaare in ihren Klagen nicht bestätigt wurden, kommt auf den Staat wegen des Urteils nun dennoch eine milliardenschwere Reform zu. Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), welche dem „Handelsblatt“ vorliegt, zeigt: Insgesamt könnten sich die aus dem BFH-Urteil resultierenden „Mindereinnahmen zwischen 2020 und 2040 insgesamt auf schätzungsweise 90 Milliarden Euro belaufen“, heißt es darin.
Diese Summe greift auch Tobias Hentze vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in einem Gastkommentar auf Pfefferminzia.de auf. Darin kritisiert er, dass die Politik sich bisher damit herausgeredet habe, dass viele Rentner faktisch keine oder kaum Steuern zahlten und daher auch keine Doppelbesteuerung vorliegen könne.
Die Frage der Doppelbesteuerung der Rente erinnere Hentze „fatal an die Diskussionen um die Erbschaftsteuer und die Grundsteuer vor einigen Jahren“. Auch da sei die Politik untätig geblieben, bis das geltende Recht von den obersten Richtern als verfassungswidrig eingestuft worden sei. Statt zu agieren, degradiere sich die Politik selbst – zum Reagieren, so Hentze. Dabei gebe es diverse Lösungsansätze, betont der Ökonom. Wie diese lauten, legt er in seinem Gastkommentar dar.
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