BGH-Entscheidung zum Tarifwechsel

Makler können gegen Honorar beraten

Aktuelle gesetzliche Regelungen erlauben es Versicherungsmaklern, bei einem Tarifwechsel ihres Kunden in einer bestehenden privaten Krankenversicherung ein Honorar zu vereinbaren. Nach diesem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zieht der Bund der Versicherten eine Nichtzulassungsbeschwerde in einem ähnlichen Fall gegen MLP zurück.
© dpa/picture alliance
Der Bundesgerichtshof sieht keinen Verstoß gegen aktuelle Gesetze, wenn Versicherungsmakler ihren Kunden gegen Honorar beim Wechsel eines Tarifs der privaten Krankenversicherung beraten.

Versicherungsmakler können ihre Kunden bei einem Wechsel des Tarifs in der privaten Krankenversicherung gegen ein Honorar beraten. So hat es der Bundesgerichtshof in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen I ZR 77/17). Der Bund der Versicherten (BdV) zieht aufgrund dieser Entscheidung seine Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zu dem Thema gegen MLP zurück.

„Da der Bundesgerichtshof in der Frage in einem anderen Verfahren den strittigen Sachverhalt abschließend entschieden hat, halten wir es nicht für sinnvoll, das Verfahren fortzuführen“, kommentiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein diesen Schritt. Das Landgericht Heidelberg (Aktenzeichen 11 O 18/17 KfH) wies die BdV-Klage in erster Instanz ab und auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe scheiterte.

Der BdV bedauere die Entscheidung des BGH, die es Maklern in der Konsequenz erlaubt, sowohl gegen Honorar, als auch gegen Provision zu arbeiten. Versicherungsberater seien nunmehr schlechter gestellt.

„Gesetze zur Versicherungsvermittlung sind unausgegoren“

Die Verbraucherschützer meinen, dass Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung zur Versicherungsvermittlung anbieten können. Darüber hinaus dürften sie mit Verbrauchern kein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren. „Die Makler sind die uneingeschränkten Gewinner der neuen Regelungen“, so Kleinlein. Eindeutige Verlierer seien die Verbraucher und die Versicherungsberater.

Die Gesetze und Regeln zur Versicherungsvermittlung seien, so Kleinlein, unausgegoren und tendenziös. „Um klare Leitplanken bei Honoraren zu setzen, brauchen wir eine Honorarordnung auch im Bereich der Versicherungsvermittlung. Sonst drohen nach den Provisionsexzessen bald Honorarexzesse bei Versicherungsmaklern.“

Hier müssten Gesetze geändert werden, fordert der BdV-Vorstand: „Wer die tatsächlich unabhängige Versicherungsberatung und -vermittlung fördern will, muss die Gesetze und Regeln so schärfen, dass die Stärken der verschiedenen Vertriebs- und Beratungswege klarer berücksichtigt werden.“

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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