Viele haben Pläne und Träume für ihren Ruhestand. Wenn es aber um die finanzielle Planung geht, ist man schnell überfordert. Professionelle Ruhestandsplanung wird aufgrund steigender Lebenserwartung immer wichtiger.
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Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfiehlt, den Höchstrechnungszins für 2027 nicht zu verändern. Aktuell liegt der Zins bei 1,0 Prozent für Neuverträge in der Lebensversicherung.
„Unterschiedliche Faktoren sind in unsere Einschätzung eingeflossen: Höhere Zinsniveaus an den Kapitalmärkten, gleichzeitig bleibt die wirtschaftspolitische Lage weiterhin anspruchsvoll“, sagt DAV-Vorsitzende Susanna Adelhardt.
Der Höchstrechnungszins orientiert sich am allgemeinen Zinsniveau am Kapitalmarkt, das wiederum maßgeblich von der Geldpolitik der Zentralbanken beeinflusst wird. Mittelfristig sei davon auszugehen, dass der Leitzins der Europäischen Zentralbank bei rund 2 Prozent bleibe.
„Das heutige Zinsniveau ist damit weiterhin spürbar höher als in den Jahren der Niedrigzinsphase vor 2022“, so Adelhardt. Auch die Inflation habe sich nach den hohen Werten der Jahre 2021 bis 2023 spürbar beruhigt. In Deutschland und im Euroraum liegt sie inzwischen wieder in einem Bereich, der dem Zielwert der Europäischen Zentralbank entspreche, nämlich bei rund 2 Prozent.
Vor diesem Hintergrund inklusive weiterer Faktoren (diese können Sie hier nachlesen) kommen die Aktuare zu dem Ergebnis, „dass der vom Bundesfinanzministerium festzulegende Höchstrechnungszins für neu abgeschlossene Lebensversicherungsverträge bei 1,0 Prozent stabil gehalten werden sollte“.
Von 2022 bis 2024 lag der Höchstrechnungszins wegen des langanhaltenden Niedrigzinsniveaus bei 0,25 Prozent. Im Jahr 2025 wurde er auf 1,0 Prozent angehoben, da sich das allgemeine Zinsniveau Anfang 2022 deutlich erhöht hatte.
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