Norman Wirth ist geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. © AfW
  • Von Karen Schmidt
  • 02.07.2020 um 09:43
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Auf die Entscheidung, ob die Bafin die Aufsicht über unabhängige Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern übernehmen wird, müssen die Betroffenen weiter warten. Erst nach der parlamentarischen Sommerpause kommt das Thema nun wieder auf den Tisch.

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat sich am 1. Juli 2020 nicht mit dem Gesetzentwurf zur Übertragung der Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler auf die Bafin befasst. Eine Entscheidung zum Aufsichtswechsel findet nun frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause statt.

Der Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzes – Inkrafttreten zum 1. Januar 2021 – sei damit nicht mehr zu halten, so der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. „Es wäre auch absurd gewesen. Erst müssen Verantwortlichkeiten und Strukturen bei der Bafin mit Blick auf den Wirecard-Skandal aufgearbeitet werden, bevor überhaupt an eine Kompetenzerweiterung dort gedacht werden kann“, kommentiert AfW-Vorstand Norman Wirth das Prozedere.

Aber auch unabhängig von diesem Skandal hätten in der öffentlichen Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses am 27. Mai viele Experten valide Argumente gegen einen Aufsichtswechsel vorgetragen.

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Karen Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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