Altersvorsorge

Verbraucherzentrale bringt Vorsorgefonds als Gegenvorschlag zum Standard-Riester ins Spiel

CDU/CSU und SPD wollen die private Altersvorsorge um ein „attraktives standardisiertes Riester-Produkt“ weiterentwickeln. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg findet, dass dies kein brauchbarer Weg ist. Sie hebt vielmehr die fast sechs Jahre alte Idee eines staatlichen Vorsorgefonds als Lösung wieder auf den Tisch.
© dpa/picture alliance
Schriftzug einer Verbraucherzentrale: Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben sich Gedanken darüber gemacht, wie eine Alternative zu einem Standard-Riester-Produkt aussehen könnte.

+++ Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg habe Vorschläge gemacht, wie ein Standard-Riester-Produkt aussehen könnte. Das stimmt nicht. Die Verbraucherschützer haben vielmehr eine Alternative zu einem Riester-Produkt vorgeschlagen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. +++

Die Idee von Unionsparteien und SPD, ein Standard-Riester-Produkt zu schaffen, halten die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg für falsch, wie es in einer aktuellen Pressemitteilung heißt. Ein weiteres Herumdoktern an Symptomen sei keine Lösung. Es sei höchste Zeit für eine „tatsächliche Alternative, die einzig und allein im Dienste der Verbraucher“ stehe.

Die Verbraucherschützer üben schon seit Jahren immer wieder Kritik an der Riester-Rente: „Die Informationen der Produktinformationsstelle sind irreführend, und Kostentransparenz wird angesichts der Vielfalt der Produktarten und der Kreativität der Anbieter eine Illusion bleiben“ sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Es ist höchste Zeit, Verbrauchern eine echte Alternative zur Verfügung zu stellen, die an den Wurzeln des Problems ansetzt und außerdem kostengünstig, einfach und transparent ist“.

Basis des Modells ist die nunmehr fast sechs Jahre alte Idee eines staatlichen Vorsorgefonds, der die umlagefinanzierte gesetzliche Rente ergänzt.

Der Vorsorgefonds beruhe auf dem Grundgedanken, dass Verbraucher einer auf gesetzlicher Grundlage zu etablierenden Institution (Staatlicher Pensionsfonds) Anlagebeiträge zur Bildung der Altersvorsorge überlassen. Dieser staatliche Pensionsfonds sei ausschließlich den Interessen seiner Beitragszahler verpflichtet.

Der Staatsfonds müsse dabei folgenden Kriterien genügen:

Er soll kostengünstig sein

Das Vermögen des Kunden soll in den Vermögensaufbau fließen – Abschluss- und Vertriebsfolgeprovisionen nicht anfallen. Management- und Verwaltungskosten sollen dadurch auf das unbedingt erforderliche begrenzt werden, indem die Umsetzung der Anlagestrategie öffentlich ausgeschrieben wird.

Einfach heißt die Devise

Komplizierte Förder- und Zugangsbestimmungen soll es ebenso nicht geben, wie komplexitätssteigernde Aspekte wie „zulagenschädliche Verwendung“, „Drei-Topf-Hybride“, „Constant Proportion Portfolio Insurance“, „Wohnförderkonto“ oder „Sozialversicherungsfreiheit“.

Die Umsetzung der kontinuierlichen Anlageentscheidungen übernehme eine dafür fachlich geeignete, vertrauenswürdige Institution auf Grundlage klarer, verständlicher und nachvollziehbarer Regeln.

Transparenz darf nicht fehlen

Sparer sollen jedes Jahr einen verständlichen Überblick über den Stand dieser Altersvorsorge erhalten.

„Die Portfoliozusammensetzung wird veröffentlicht. Werden Wertpapiere aus dem Portfolio aus ethischen, sozialen oder ökologischen Gründen ausgeschlossen, werden die Namen der Wertpapiere sowie die Ausschlussbegründung veröffentlicht. Der Wegfall eines Ausschlusses wird ebenfalls veröffentlicht“, heißt es weiter in dem Argumentationspapier.

Wer hat Zugang?

Alle natürlichen Personen. Im Argumentationspapier heißt es dazu: „Einzahlungen auf das Konto können in beliebiger Höhe erfolgen, die Entscheidung liegt beim Kontoinhaber. Eine ergänzende Förderung kann etabliert werden. Ansprüche aus Betriebsrenten, Rürup- und Riester-Renten sowie vermögenswirksame Leistungen sind in den Vorsorgefonds überführbar. Es sind klare verständliche Regeln für die Überführung aufzustellen. Der Wechsel ist kostenfrei.“

Wie wird angelegt?

Das passiere auf Basis von Anlagegrundsätze, die auf wissenschaftlichen Kriterien aufbauen sollen und ethische, soziale und ökologische Anlageregeln einschließen können.

Die Anlagegrundsätze sollen außerdem unterschiedlichen Risikoprofilen Rechnung tragen, indem mindestens zwei Alternativen mit unterschiedlichem Chancen- und Risikoprofil zur Verfügung stehen – etwa Stabilität und Wachstum.

So erfolgt die Auszahlung

Auf Basis seines Bedarfs entscheidet sich der Sparer, wie er sich das Geld auszahlen lassen will. Folgende Varianten soll es dabei geben:

  1. Auszahlung in einem Betrag: Der Marktwert des angesparten Kapitals wird dem Vorsorgefonds entnommen und in voller Höhe ausgezahlt
  2. Auszahlung in monatlichen Raten über einen befristeten Zeitraum: Hier erfolgt eine ratierliche Auszahlung durch den Vorsorgefonds in Höhe des Kapitalstands dividiert durch die Zahl verbleibender Auszahlungsperioden
  3. Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente: Hierbei wählt der Sparer das Angebot einer Leibrente, welches ihm der Träger des Vorsorgefonds vorgelegt. Dieses Angebot soll jedes Jahr für einzelne Jahrgangskohorten per Ausschreibung ermittelt werden
  4. Mischformen der Varianten 1 bis 3

Jederzeit Zugriff aufs Kapital

Das Kapital des Kunden soll jederzeit verfügbar sein. Greift der Sparer vor Eintritt in die Rentenbezugsphase zu, „ist eine eventuell gewährte Förderung zurückzuzahlen. Ein Vertragswechsel und damit Kapitalübertragung in einen anderen geförderten Altersvorsorgevertrag ist förderunschädlich möglich“, heißt es in dem Papier weiter.

Und wie soll verhindert werden, dass Schmu mit dem Geld der Sparer betrieben wird?

Dazu schreibt die Verbraucherzentrale: „Die Institution, die den Vorsorgefonds führt, wird auf gesetzlicher Grundlage bestimmt. Bei dieser Institution handelt es sich um eine fachlich qualifizierte, öffentliche Einrichtung. Die politische Unabhängigkeit der Institution wird sichergestellt. Die Institution ist in ein System der Kontrolle einzubinden. In dieses System sind der Deutsche Bundestag und das Bundesfinanzministerium eingebunden.“

Die Einhaltung der Anlagegrundsätze soll überwacht werden. Missbrauch, Fehlverhalten der Fondsmanager und politischer Zugriff seien auszuschließen, heißt es weiter. Ein Anreizsystem für Management und Kontrollgremium soll zudem sicherstellen, dass diese ausschließlich im Sinne der Kontoinhaber handelten.

Welche Institutionen kämen laut Verbraucherzentrale für die Verwaltung infrage? Aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz schlagen die Verbraucherschützer vor:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur
  • Kreditinstitute mit Sonderaufgaben, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau
  • Deutsche Bundesbank

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