Verfügt ein Versicherer über ausreichend Kapital, um die Leistungsversprechen gegenüber den Kunden auch in Extremsituationen einzuhalten? Diese Frage sollen die Solvenzberichte klären, die das Solvency-II-Regelwerk der Europäischen Union der Branche vorschreibt. Darin legen die Versicherer dar, wie es um ihre Finanzkraft und Krisenfestigkeit bestellt ist.
Wie lauten die aktuellen Solvenzquoten?
Der Versicherungsverband GDV hat nun ein positives Zwischenfazit gezogen. Laut den Berechnungen für das erste Halbjahr 2018 beträgt die Solvenzquote der Lebensversicherer im Branchendurchschnitt rund 260 Prozent (ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen). Das entspricht dem Wert zum Jahresende 2017. Unter Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen weisen die Lebensversicherer im Durchschnitt eine Solvenzquote von knapp 400 Prozent zum Ende des ersten Halbjahrs aus. Dies entspricht laut GDV ebenfalls dem Niveau des Vorjahresendes.
Auch die deutschen Schaden-/Unfallversicherer sind den Angaben des GDV zufolge „äußerst stabil“. Ihre Solvenzquote belief sich demnach zum Jahresende 2017 auf knapp unter 300 Prozent und hat sich zum Halbjahr 2018 nur geringfügig geändert.
Was besagen die Solvenzquoten?
Die Solvenzquote des Versicherers ergibt sich jeweils aus dem Verhältnis der vorhandenen Eigenmittel zu den aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen.
Eine Solvenzquote von 100 besagt beispielsweise, dass der Versicherer über ausreichend anrechnungsfähige Eigenmittel verfügt, um mit einer Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,5 Prozent, die Verluste auszugleichen, die innerhalb des nächsten Jahres eintreten. Das gilt selbst unter Extrembedingungen, die – statistisch gesehen – einmal in 200 Jahren auftreten.
Um eine verlässliche Prognose zu erstellen, werden sowohl extreme Kapitalmarktschwankungen als auch Veränderungen der Lebenserwartung sowie des Stornoverhaltens der Versicherten durchgespielt.
Was können die Solvenzquoten nicht leisten?
Der Bund der Versicherten weißt in einer Stellungnahme darauf hin, dass der bloße Grenzwert nicht die Schlussfolgerung zulasse, dass ein höherer Wert zwangsläufig besser ist als ein niedriger Wert. Das betont aber auch der GDV regelmäßig.
Beispiel: Ein übermäßig hoher Wert kann laut BdV auch bedeuten, dass den Versicherungsnehmern (noch) keine Überschüsse zugeteilt wurden. Entscheidend sei auch das Zusammenwirken der Solvenzquote mit den anderen aufgeführten Größen, heißt es bei den Verbraucherschützern.
Welche Schlüsse ziehen Versicherungsverband und Verbraucherschützer jeweils aus den aktuellen Halbjahreszahlen?
„Die deutschen Lebensversicherer liegen beim Abbau der Übergangsmaßnahmen auf Kurs“, sagt Axel Wehling, Mitglied der GDV-Geschäftsführung. Gleichwohl dürfe der Anpassungsprozess nicht durch „neue, überzogene Eingriffe in Solvency II“ gefährdet werden, forderte Wehling. Notwendig sei vielmehr „eine Vereinfachung und Entschlackung des Regelwerks, um Bürokratie abzubauen und mehr Transparenz zu schaffen.“ Derzeit müssten die Unternehmen zu häufig und zu viele Daten liefern, ohne dass „ein erkennbarer Nutzen für die Adressaten entsteht“, kritisierte Wehling.
BdV sieht Verbesserungen in Sachen Transparenz – und warnt vor einem „Solvenzfetisch“
Indes findet der Bund der Versicherten lobende Worte für die Bemühungen der Versicherer, sich transparenter darzustellen: „Viele Unternehmen haben sich in Sachen Transparenz lernwillig gezeigt und dieses Jahr deutlich transparentere Berichte vorgelegt“, erklärte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein in einer Stellungnahme.
Allerdings schlagen die Verbraucherschützer in ihrer Gesamtbewertung einen überwiegend kritischen Ton an. „Wir beobachten einen Solvenzfetisch. Hohe Solvenzmittel alleine geben aber keinen Anlass zur Entwarnung“, kommentierte Kleinlein die aktuellen Zahlen. Die erhöhten Werte der Sicherheitsmittel beruhten „meist nicht auf nachhaltigen Maßnahmen und blähen die Solvenz zuweilen übermäßig zu Lasten anderer Kennzahlen auf“.
Branchen-Analyst Carsten Zielke, der die Berichte gemeinsam mit dem BdV unter die Lupe genommen hatte, ergänzte: „Nur eine Betrachtung der unterschiedlichen Kennzahlen in deren Wechselwirkung erlaubt eine genaue Analyse der Unternehmen.“
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Die Analysten sehen laut BdV zudem „kaum Hinweise auf eine nachhaltige Stärkung der Eigenmittel“. Diese wäre aber schon nächstes Jahr notwendig, würden die derzeitigen Reglungen zur Bildung zusätzlicher Reserven, wie der Zinszusatzreserven fortbestehen. Einige Unternehmen bekämen dann ernste Probleme, heißt es. „Angesichts dieser Probleme brauchen wir eine angemessene Neukalibrierung der Zinszusatzreserve“, fordert Zielke. Gleichwohl betonte Kleinlein: „Werden die Unternehmen bei der Zinszusatzreserve entlastet, so sollte das mit gleichzeitiger Flankierung durch verbraucherschützende Maßnahmen erfolgen.“