AfW kommentiert IDD-Verstösse

„Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert“

Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa hat in einem Bericht Details über geahndete Verstöße gegen die Vermittlerrichtlinie IDD zusammengetragen – auf Deutschland entfielen demnach über drei Viertel der Sanktionen. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW kommentiert dies gelassen. Die Zahlen seien „weder erschreckend hoch, noch zufriedenstellend niedrig“, heißt es in einer Stellungnahme.
© AfW Bundesverband Finanzdienstleistung
Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hat kürzlich einen Bilanzbericht zur Vermittlerrichtlinie IDD veröffentlicht. Darin geht es um gemeldete Sanktionen und sonstige Maßnahmen gegen Versicherungsvermittler zwischen Anfang 2018 bis Ende 2019 innerhalb der EU. Das Ergebnis: In Deutschland kam es in absoluten Zahlen zu den meisten Sanktionen.

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Von den 1.923 gemeldeten Sanktionen wurden allein 1.588 – also mehr als zwei Drittel – in Deutschland ausgesprochen. Nach Darstellung des Bundesverbands Finanzdienstleistung (AfW) bezogen sich die geahndeten Verstöße beispielsweise auf fehlende Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen, fehlende Nachweise der erforderlichen Qualifikation oder Weiterbildung sowie fehlende Nachweise der Zuverlässigkeit oder von geordneten Vermögensverhältnissen.

Auf seiner Internetseite hat der AfW die Zahlen als „weder erschreckend hoch, noch zufriedenstellend niedrig“ kommentiert. „Für uns zeigt das Ergebnis aber eines: Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert“, wird der Geschäftsführender Verbandsvorstand, Norman Wirth, zitiert. „Die zuständigen IHK sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht.“

AfW sieht weiter keinen Bedarf für Bafin-Aufsicht

Darüber hinaus wiederholt der Verband seine Forderung, an der bisherigen Form der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler beizubehalten: In der Diskussion um eine Übertragung der Aufsicht hin zur „Wirecard-belasteten Bafin und weg von den IHKen und Gewerbeämtern“ sei seitens des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) in Richtung der IHKen „der Vorwurf aufgekommen, sie seien durch ihre ‚Doppelrolle‘ als Aufsicht und Interessenvertreter nicht unabhängig und schufen Raum für Interessenkonflikte“, schreibt der Verband.

Dazu Wirth: „Unabhängig davon, dass das ein klarer Angriff auf das bewährte Kammersystem insgesamt in Deutschland ist, zeigen die Zahlen der Eiopa auch, dass am Vorwurf des Interessenskonfliktes gegen die IHKen nichts, aber auch gar nichts, dran ist.“ Der AfW befürworte daher eine „einheitliche Aufsicht über die Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler bei den IHKen“ und lehne eine Verlagerung zur Bafin ab.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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2 Antworten

  1. Bei allem Respekt: Aus meiner Sicht bedarf der Artikel einer unbedingten Klarstellung. Das Fazit des Berichts der EIOPA kann schwerlich sein, dass als Ergebnis hier mitgeteilt wird „In Deutschland kam es in absoluten Zahlen zu den meisten Verstößen.“ Vielmehr kam es zu den meisten Sanktionen bei Verstößen. Ein kleiner aber feiner Unterschied. Wenn nur 8 von 31 EU-Mitgliedsstaaten überhaupt mitteilen, dass es Sanktionen bei ihnen gab, kann es ja nicht heißen, dass es bei in den anderen Staaten (u.a. Italien, Portugal, Polen, Griechenland, Österreich, UK) keine Verstöße gab. Vielmehr scheint es dort – im Gegensatz zu Deutschland – keine funktionierende Aufsicht zu geben. Und auch in den Ländern, die überhaupt Zahlen gemeldet haben, erscheinen diese, mit Ausnahme Deutschland, äußerst irritierend niedrig. Es kann mir ja keiner erzählen, dass es z.B. in Bulgarien in absoluten Zahlen nur 5 Verstöße gab. Anders ausgedrückt: Die IHKen nehmen ihren Job ernst und sanktionieren Verstöße gegen die Pflichten nach IDD/Gewerberecht – entgegen den pauschalen Unterstellungen u.a. des Verbraucherzentrale Bundesverband.

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