Werbung
Christian Waigel ist Chef der Münchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte. Der Fachanwalt empfiehlt, das Vorhaben der GroKo, 34f-Vermittler der Bafin zu unterstellen, nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. © Waigel Rechtsanwälte
  • Von Iris Bülow
  • 01.03.2018 um 17:30
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 01:45 Min

Nach Plänen einer möglichen Großen Koaltion sollen Finanzanlagenvermittler zukünftig der Bafin unterstellt werden. Wie das konkret aussehen könnte? Rechtsanwalt Christian Waigel hält zwei Szenarien für denkbar.

Vermittler, die mit Erlaubnis nach Gewerbeordnung arbeiten, sollen unter Aufsicht der Bafin gestellt werden, heißt es im Koalitionsvertrag für eine mögliche Große Koalition. Das Vorhaben traf Branchenvertreter unvorbereitet. Es führte umgehend zu kritischen Stellungnahmen, unter anderem vom Vermittlerverband AfW.

In einem Webinar des Finanzinformationsanbieters „Die Fondsplattform“ hat sich Fachanwalt Christian Waigel zu dem Thema geäußert. Waigel hält den Übergang von 34f-Vermittlern unter die Aufsicht der Bafin zwar für schwierig: Die Behörde habe für diese Aufgabe zu wenig Personal und sei im Gegensatz zu den IHKs und örtlichen Behörden nicht  in der Fläche präsent. Allerdings rät der Chef der Münchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte betroffenen Vermittlern, das Vorhaben deswegen nicht zu ignorieren. Es könne ein bis zwei Jahre dauern, dann könne politischerseits eine Lösung feststehen, vermutet Waigel.

Die Hauruck-Methode

Doch wie könnte sich eine Bafin-Aufsicht über 34f-Vermittler genau auswirken? Der Rechtsanwalt hält zwei Szenarien für denkbar: Im schlimmeren Fall könnten Politiker die Ausnahmevorschrift für Finanzvermittler einfach aus dem Kreditwesengesetz streichen. Vermittler könnten sich dann in einer ein- bis zweijährige Übergangszeit entscheiden müssen, entweder eine eigene KWG-Lizenz zu beantragen oder sich einem Haftungsdach anzuschließen, um ihren Beruf weiter ausüben zu können.

Die sanftere Variante

Ein nicht ganz so harter Einschnitt wäre das zweite Szenario, das Waigel auch für wahrscheinlicher hält. Er nennt es „eine Art Aufsicht light“ für Finanzanlagenvermittler. Wer bereits einige Jahre lang mit Ausnahmegenehmigung tätig sei, könnte nach einer Übergangsfrist möglicherweise als „Alter Hase“ in der Branche automatisch eine Bafin-Lizenz erhalten. Allerdings mit Erleichterungen. So hält Waigel es für möglich, dass Vermittler nicht alle Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes erfüllen müssten. Erleichterungen könne es etwa bei den strengen Anforderungen in den Bereichen Product Governance oder Kostentransparenz geben.

Im Laufe des Webinars erwähnt Waigel noch eine weitere Möglichkeit: Die Bafin könnte als obere Aufsicht Leitlinien entwickeln, die auf untergeordneter Ebene IHKs und örtliche Behörden dann umzusetzen hätten. In dem Fall würde sich für Vermittler am jetzigen Zustand wenig ändern. Das Problem: Es wären gleichzeitig eine Bundesbehörde und Länderbehörden für die Beaufsichtigung zuständig. Solche Mischkompetenzen einzurichten, könne verfassungsrechtlich problematisch sein, vermutet Waigel – weshalb er diese Möglichkeit für weniger wahrscheinlich hält.

Was Vermittler tun können

Es wäre sinnvoll, wenn Interessenverbände einen Plan für ein gemeinsames Vorgehen gegenüber der Politik entwickeln würden, rät Waigel abschließend. Einzelnen Vermittlern empfiehlt der Rechtsanwalt, sich direkt an Bundestagsabgeordnete zu wenden: Es verschaffe Eindruck und finde Gehör, wenn viele Vermittler verdeutlichten, dass an dem Thema berufliche Existenzen und private Schicksale hingen, so Waigel.

autorAutor
Iris

Iris Bülow

Iris Bülow ist Redakteurin bei unserem Schwesterportal DAS INVESTMENT.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Suche
Close this search box.
Zuletzt hinzugefügt
Wie die Zukunft der bAV aussieht
Handelsblatt Jahrestagung bAV 2024

Wie die Zukunft der bAV aussieht

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden
AfW-Vermittlerbarometer: Nachhaltigkeit

Vermittler müssen und wollen sich weiterbilden

Skip to content