Zweirad-Policen

Was bei der Versicherung von Motorrad, E-Bike und Fahrrad zu beachten ist

Motorrad, E-Bike, Fahrrad – wer sich auf zwei Reifen fortbewegt, genießt seine Freiheit oft bewusster als ein Autofahrer. Wer sich und seinem geliebten Zweirad etwas Gutes tun will, sollte dabei auch an den richtigen Versicherungsschutz denken.
© dpa/picture alliance
Ein Mann arbeitet im BMW-Motorradwerk in Berlin an einem Elektroroller.

Als der Motorradfahrer in der Nacht auf den 21. November 2016 gegen 4.30 Uhr auf der Kreisstraße 1304 unterwegs ist, laufen plötzlich vier Rehe auf die Fahrbahn. Der Mann geht sofort in die Eisen, er kann den Aufprall aber nicht mehr verhindern. „Er berührte eines der Rehe am Kopf, verlor dadurch die Kontrolle und stürzte“, meldet das Polizeirevier Salzlandkreis.

„Am Motorrad entstanden Lackschäden, der Fahrer wurde nur leicht verletzt, das Reh verstarb an der Unfallstelle.“ Nicht immer gehen Motoradunfälle so glimpflich aus. 693 Fahrer motorisierter Zweiräder kamen 2015 auf deutschen Straßen zu Tode, darunter 632 Motorradfahrer. „Das Risiko, als Biker getötet zu werden, ist rund 17-mal größer als das eines Pkw-Insassen“, sagt Matthias Kühn, Leiter Fahrzeugsicherheit bei der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Hinzu kommt: Nach Angaben des Statistischen Bundesamts entfällt etwa jeder fünfte Wildunfall, bei dem der Fahrer verletzt oder gar getötet wird, auf Motorradfahrer.

„Kollisionen mit Tieren ist ein erhöhtes Risiko der Zweiradfahrer“, weiß auch Versicherungsmakler Hubert Gierhartz. Glück im Unglück haben Motorradfahrer, die zuvor eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben. Sie erhalten bei allen Zusammenstößen mit Haarwild eine Entschädigung – gleiches gilt für Glasbruch, Marderbisse sowie Schäden durch Naturgefahren, Feuer und Diebstahl. Da die Teilkasko automatisch in der Vollkasko inbegriffen ist, erhalten auch Vollkaskoversicherte eine Entschädigung.

Schutz ist in Teilkaskoversicherungen oft beschränkt

„Krafträder, Leichtkrafträder und -roller, Trikes sowie Quads sind zulassungspflichtige Fahrzeuge. Deshalb ist der Versicherungsschutz identisch mit dem eines Pkw – das gilt auch für die Voll- und Teilkaskoversicherung“, sagt Gierhartz. „Trotzdem sollte darauf geachtet werden“, empfiehlt der Makler, „dass in der Teilkaskoversicherung Kollisionen mit Tieren jeder Art versichert sind und der Schutz sich nicht nur auf Haarwild beschränkt.“

Quelle: GDV, Illustration: sunt/Fotolia

Die gute Nachricht für Motorradfahrer ist, dass der Großteil der Zweiradversicherer in Deutschland dieser Anforderung gerecht wird – so zum Beispiel auch die Signal Iduna: „Versichert sind bei uns nicht nur Schäden infolge von Zusammenstößen mit Haarwild, sondern auch mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen“, sagt Lars Schliewe, Abteilungsleiter Produktmarketing Komposit.

Der Optimal-Tarif der Signal Iduna gehört zu 47 Motorrad-Tarifen, die von der Rating-Agentur Franke und Bornberg analysiert worden sind. Der Tarif schneidet mit der Bewertung gut (FF) ab, Gleiches gilt für 24 weitere Motorrad-Tarife anderer Gesellschaften – doch was auf den ersten Blick wie ein sehr zufriedenstellendes Resultat ausschaut, ist aus Sicht der Tester dann doch eher enttäuschend.

Denn nur 9 der 47 Tarife – also gut jeder fünfte – hat eine überdurchschnittlich gute Bewertung von Franke und Bornberg erhalten. Die Bestnote hervorragend (FFF) erreichen vier Tarife: Der Topschutz der Allianz, der Comfort-Tarif der Alten Leipziger, die Modul Komfort Plus von Ergo sowie die Police-Plus der R+V Versicherungen – weitere fünf Tarife erreichen die zweitbeste Kategorie sehr gut (FF+) (siehe Tabelle).

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Welche Defizite bemängeln die Tester genau? Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, findet, dass es immer noch Bereiche gebe, in denen Motorradfahrer gegenüber Autofahrern „im Regelfall“ schlechter gestellt würden. „Aus unserer Sicht sollten gerade die Leistungskriterien Neu- und Kaufpreisentschädigung für den Motorradfahrer angepasst werden – denn egal, ob Pkw oder Krad: Wird etwa zwölf Monate nach dem Kauf das Fahrzeug gestohlen, ist es doch ein echter Vorteil für den Versicherten, dann den kompletten Neupreis beziehungsweise Kaufpreis zu erhalten und nicht den tatsächlichen Wert.“

Grundsätzlich empfiehlt Franke, dass die Motorrad-Versicherung „auf die jeweilige Situation sowie die Vorlieben des Einzelnen angepasst sein sollte“. Konkret: Für Fahrzeughalter, die ihre Maschinen bei Nichtgebrauch draußen abstellen, sei beispielsweise der „Tierbiss“ als Leistungsmerkmal wertvoll.

Tarifmerkmale nicht überbewerten

Armin Eckert, Kraftfahrt-Experte der Gothaer, findet hingegen, dass die marktweit sehr unterschiedlichen Tarifmerkmale nicht überbewertet werden sollten. „Für die meisten Kunden spielt es keine wesentliche Rolle, ob eine Motorrad-Haftpflicht für Personenschäden in maximaler Höhe von 12 oder 15 Millionen Euro aufkommt – oder ob alle Wildschäden inklusive des Elefanten drin sind.“ Die Wahlmöglichkeiten wie beim Pkw habe der Kunde im Zweirad-Markt so auch gar nicht.

Bis zu 80 Prozent der Motorrad-Versicherten der Gothaer setzen auf einen Haftpflicht-Tarif inklusive Teilkasko – und diese Tarif-Variante sei für viele Kunden auch nicht teuer, so Eckert, denn das Durchschnittsalter der Motorradfahrer liege mittlerweile bei über 40 Jahren. „Das sind zumeist vorsichtige Fahrer – die wissen, dass der Spaß Leben kosten kann, und passen daher auf.“

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Während das Motorrad-Geschäft für die Zweiradversicherer in Deutschland jedoch kein sonderlich wachstumsträchtiges Segment darstellt, sieht es bei Elektrofahrrädern deutlich dynamischer aus – sehr zur Freude der Ammerländer Versicherung, die hochwertige Fahrräder, E-Bikes oder Pedelecs ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht versichert.

E-Bikes sind ein Wachstumsmarkt

„Schätzungen der deutschen Fahrradbranche zufolge wird der Anteil von Elektrofahrrädern an den Verkaufszahlen auf rund 30 Prozent wachsen. Bei derzeit etwa 72 Millionen verkauften Fahrrädern wären das rund 22 Millionen Elektrofahrräder“, sagt Vertriebsvorstand Gerold Saathoff. „Wir haben frühzeitig erkannt, dass diese Sparte einen neuen Vertriebsansatz für Makler birgt“, so Saathoff.

Was den Versicherungsschutz angeht, müsse bei den Elektrofahrrädern aber genau hingeschaut werden, sagt Versicherungsmakler Gierhartz. Denn der klassische Versicherungsschutz im Rahmen der Hausratversicherung gilt nur für Fahrräder mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern.

Wer sich also jenseits dieser Grenze beim Treten elektrisch unterstützen lässt, wird vom Gesetzgeber nicht mehr wie ein Fahrradfahrer behandelt. So weist der Versicherungsverband GDV darauf hin, dass diese Pedelecs Mofas gleichgestellt sind und daher als Kleinkrafträder gelten. Entsprechend bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung, um Schäden Dritter abzusichern. Beim normalen Fahrrad reicht hingegen die private Haftpflichtversicherung aus.

Kasko- oder Hausrat?

Bei Diebstahl eines Elektro-Rads zahlt wiederum die Kaskoversicherung, während der klassische Fahrraddiebstahl von der Hausratversicherung abgedeckt ist. Letzteres gelte auch für Elektrofahrräder bis 25 Stundenkilometer, sagt Makler Gierhartz und ergänzt: „Der Versicherungsschutz sollte ohne Nachtzeitklausel vereinbart werden. Der Versicherer muss dann auch leisten, wenn das Fahrrad – wie häufig der Fall – zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens gestohlen wird.“

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Werde das Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl im Haus, Fahrradkeller oder Garage entwendet, ist es laut Gierhartz unbegrenzt bis zur Versicherungssumme versichert. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben rund 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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