Man könnte Paragraf 13 als Kern im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) betrachten. Er enthält eine Tabelle mit Gegenstandswerten und dazu eine Zahl, die als Grundlage für die Anwaltsgebühren dient. Es ist die Grundtabelle, denn große Teile des gesamten RVG richten sich nach diesen Sätzen. So sind an anderen Stellen Dienstleistungen aufgeführt, an denen nur noch ein Faktor steht. Und der gibt an, wie teuer diese Dienstleistung ist – bezogen auf die Tabelle in Paragraf 13.
Etwa vier Jahre lang war es ruhig um diese Tabelle. Der Inflationsschub kam und ging, doch die gesetzlichen Anwaltsgebühren taten: nichts. Bis zum Sommer 2025. Im Juni zogen die Sätze an. Im Großen und Ganzen ging es um etwa 6 Prozent hinauf. In Angelegenheiten des Sozial-, Straf- und Bußgeldrechts lag der Aufschlag bei 9 Prozent. Angesichts der vorangegangenen Ruhephase ist das allerdings noch moderat.
Gleichwohl wirkt sich die Maßnahme auf die Rechtsschutzversicherung aus. „Erfahrungsgemäß macht sich eine RVG-Anpassung auch in den Schadenzahlungen bemerkbar“, sagt Vertriebsvorständin Tarja Radler von der Roland Rechtsschutz-Versicherung. Allerdings spielt noch ein zweiter Effekt mit rein: Durch den bereits erwähnten Inflationsschub in den Jahren 2022 und 2023 sind auch die Streitwerte gestiegen. Damit rutschen Konflikte in der Tabelle aus Paragraf 13 weiter nach oben und werden: teurer.
Doch nicht nur die reinen Preise haben die Rechtsschutzversicherung in ein bemerkenswertes Spannungsfeld aus Einnahmen und Ausgaben geschoben. Offenbar hat sich nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie und dann noch folgenden Krisen die Mentalität in Deutschland verändert.
„Waren Krisen früher zeitlich begrenzt, kommen nun immer neue hinzu, ohne dass die vorherigen gelöst sind. Es gibt keine Atempausen mehr und das verändert die Menschen“, berichtet Zouhair Haddou-Temsamani, Hauptabteilungsleiter Product & Innovative Sales bei der Arag. Gefragt sei vor allem Hilfe bei Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern, Vermietern, Verkehrsteilnehmern, Händlern und noch einigen mehr. Man bekommt den Eindruck: Die Deutschen bekommen zunehmend Lust, sich mit anderen anzulegen.
Das liest die Arag an den Schadenzahlen ab. Haddou-Temsamani: „Hier sind seit 2020 die Neuschäden jährlich um 10 Prozent gestiegen. Die stärksten Zuwächse verzeichnen wir bei den jährlichen Neuanlagen in den Leistungsbereichen Arbeit und Wohnen.“ Andererseits hat auch die Zahl der Verträge bei der Arag stärker als im Markt zugelegt. Vor allem im dritten Corona-Jahr 2023 lag das Plus bei sehr beachtlichen 8,4 Prozent.

Auch anderswo bemerkt man die Zange aus Kosten und Prämien. „Für kleinere Anbieter wie uns bedeutet das, dass wir mit den Prämien für 2026 sehr genau kalkulieren müssen, um auf der einen Seite wettbewerbsfähig zu bleiben, ohne aber auf der anderen Seite die Deckung zu verwässern oder in ungewollte Sanierungsmaßnahmen reinzulaufen“, berichtet Vertriebschef Milan Jarosch von der DMB Rechtsschutz.
Es gibt einen Weg, über den die Branche generell die Kosten senken will: Vorbeugemaßnahmen. Tatsächlich denken viele Menschen noch immer, dass die Rechtsschutzversicherung erst beim Anwalt oder gar vor Gericht einspringt. Doch sie setzt schon viel früher an und berät ihre Kunden im Vorfeld.
Jarosch dazu: „Wir müssen es schaffen, nachhaltiger mit den Konflikten der Kunden umzugehen, sodass sie bereits frühzeitig gelöst werden und zugunsten aller nicht unnötig ins Klageverfahren laufen.“
Beispiele dafür sind zahlreiche Anwalts-Hotlines der Versicherer. So sind über die DMB Recht-Hotline schon Auskünfte möglich, ohne gleich zum Anwalt zu marschieren. Die DMB Recht Einigungshilfe versucht, Konflikte friedlich beizulegen – ohne Gericht.
Roland hat die Online-Rechtsberatung „Jurway“ aufgesetzt, die ähnliche Zwecke verfolgt. Bei der Arag heißt es Juracheck und berät zu Recht, Steuern, Verträgen & Co.
Das sind Beispiele für einen wichtigen Trend, den auch die Rating-Agentur Franke und Bornberg mittlerweile würdigt. Sie hat die Dienstleistung „vorsorgliche Rechtsberatung“ zum Mindeststandard erhoben. Wer die Top-Note FFF+ haben will, muss so etwas also bieten.
Franke und Bornberg beachtet seit seinem jüngsten Rating jedoch noch einen weiteren wichtigen, aber höchst unerfreulichen Trend: das Internet. Denn neu in den Kriterienkatalog hat es auch aufgenommen, wie gut Rechtsschutzversicherer helfen, wenn andere im Netz die Identität missbrauchen oder den Ruf schädigen. Beides Dinge, die beängstigend schnell geschehen und jeden treffen können.

„Wir nehmen immer mehr wahr, dass die Risiken der Kunden sich zu Alltags-Digitalthemen verschieben. Das sind zum Beispiel Themen wie Rufschädigung, Cybermobbing und Identitäts-Phishing-Streitigkeiten. Aber auch Themen wie Gewalt im Netz nehmen zu“, weiß Tarja Radler von der Roland zu berichten.
Ihr Haus reagiert mit einem neuen Tarif, über den es zunehmend als Konfliktlöser auftreten will (wie schon erwähnt). Neu sind zum Beispiel Löschen von rufschädigenden Inhalten, Hilfe bei Cybermobbing oder sogar Strafanzeige bei Stalking-Attacken.
Milan Jarosch sieht im Internet-Rechtsschutz ein sehr interessantes Beratungsfeld für Makler. Viele Kunden würden diese Risiken noch unterschätzen, meint er. In seinem Haus deckt ein spezieller Cyberbaustein das Feld ab, der sich auf den genauen Bedarf anpassen lässt. Neu im Angebot ist zum Beispiel ein spezieller Bereich zum Thema künstliche Intelligenz.
„Auch der Ausbau von Beratungsmöglichkeiten und Services über verschiedene Medien und Chat-Funktionen schafft niedrigschwellige Zugänge und schafft Nähe zu uns und unseren Vertriebspartnern“, sagt der Vertriebsmann. Zwei solche Angebote sind der Cyber-Check und die Soforthilfe nach Cybermobbing, bei der die Opfer mit spezialisierten Psychologen in Kontakt treten können.
Die Arag hingegen hat das Thema mit einem ausdrücklich dafür gemachten Tarif schon früh besetzt. Den Internet-Rechtsschutz Arag Web@ktiv gibt es schon seit 2012. Seitdem haben Konkurrenten mit ähnlichen Produkten nachgezogen, und Arag selbst hat das Produkt in Richtung Selbstständige aufgebohrt und den Leistungsumfang erweitert.
Damit befindet sie sich in guter Gesellschaft. Auch der neue Tarif von Roland Rechtsschutz zielt auf Gewerbe- und Firmenkunden, deren rechtliche Probleme der Versicherer ganz ohne Gericht klären will. Und die sind bestimmt nicht traurig, wenn sie künftig etwas weniger zu tun haben.
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