Lastenfahrrad vom Typ Long John. © picture alliance / dpa | Wolfram Kastl
  • Von Manila Klafack
  • 19.10.2021 um 10:40
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:55 Min

Ob als Packesel, Kindertransporter oder Picknickbox: Lastenfahrräder mit und ohne Elektroantrieb werden in Deutschland immer beliebter, vor allem in den Städten. Für private und gewerbliche Nutzer stellen sie eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative zum Auto dar. Von Versicherung bis Förderung – hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Viele Menschen haben während der Corona-Pandemie ihre Liebe zum Fahrrad neu entdeckt. Die Nachfrage bei Herstellern und Händlern ist sprunghaft gestiegen. Auch Lastenfahrräder (Cargobikes) als umweltfreundliche Alternative zum Auto erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut Zweirad-Industrie-Verband wurden im vergangenen Jahr erstmals mehr als 100.000 Lastenräder verkauft. Vor allem elektrische Modelle sind stark im Kommen.

Welche Modelle gibt es?

Das Angebot an Lastenrädern ist groß. Die häufigsten Varianten sind die sogenannten Bäcker- oder Posträder, Long-John-Räder, Backpacker und Dreiräder (Trikes).

  • Bei den zweirädrigen Bäcker- oder Postfahrrädern ist auf dem Vorderrad eine große Ladefläche angebracht, in der Waren transportiert werden können. In der Regel ist das Vorderrad kleiner als das Hinterrad. Damit bleibt der Schwerpunkt niedrig und der Blick des Fahrers wird nicht gestört.
  • Die sogenannten Long-John-Räder, die in Dänemark entwickelt wurden, sind ebenfalls zweirädrig und haben einen verlängerten Radstand, zwischen dem sich eine längliche Ladefläche oder eine Box für den Transport befindet.
  • Die Backpacker unterscheiden sich auf den ersten Blick nicht sehr von normalen Rädern. Die Besonderheit ist der langgezogene, sehr stabile Gepäckträger, der für große Lasten gut geeignet ist. Bis zu zwei Kindersitze können dort platziert werden.
  • Das Dreirad oder Trike verfügt in der Regel über eine zweirädrige Vorderachse mit einer großen Ladebox. Ein Modellklassiker ist das Christiania-Bike aus Kopenhagen.
Welche rechtlichen Aspekte sind wichtig?

Rechtlich gelten Lastenräder ohne oder mit Tretunterstützung bis maximal 25 km/h als Fahrräder. Wer mit dem Lastenrad unterwegs ist, hat also die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Radfahrer. Das heißt laut ADAC: Lastenradler müssen bei entsprechender Ausschilderung den Radweg benutzen. Sie dürfen nur dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn es unzumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren – zum Beispiel, wenn dieser für das jeweilige Lastenrad nicht breit genug ist. Ansonsten droht ein Bußgeld ab 20 Euro.

Wichtig zu wissen: Anders als Fahrräder dürfen Lastenräder auf der Fahrbahn geparkt werden. Wird ein Cargobike auf dem Gehweg abgestellt, dürfen dadurch keine Fußgänger oder anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden. „Ladezonen zum Be- und Entladen dürfen Lastenradler ebenso wie Kraftfahrzeugführer nutzen, um zügig schwere Gegenstände auf- und abzuladen“, heißt es beim ADAC.

Was gilt für die Mitnahme von Kindern?

Lastenräder dürfen auch für die Mitnahme von Kindern genutzt werden, wenn in den Transportboxen geeignete Sitze, möglichst mit Sicherheitsgurten, vorhanden sind. Außerdem sollten die Kleinen einen geeigneten Fahrradhelm tragen.

Achtung! Für Lastenrad-Anfänger empfiehlt es sich, zunächst auf verkehrsarmen Straßen oder Wegen etwas zu üben. Denn diese Räder verhalten sich beim Fahren und Bremsen ganz anders als man es von normalen Bikes gewohnt ist. Insbesondere bei den dreirädrigen Modellen ist zum Beispiel der Wendekreis erheblich größer und aufgrund der beiden Vorderräder ist es in der Regel nicht möglich, sich in eine Kurve zu legen.

Wie sollten Lastenräder versichert werden?

Lastenfahrräder, vor allem solche mit elektrischem Antrieb, sind vergleichsweise teuer. Günstigste E-Modelle kosten ab 3.000 Euro. An einer guten Versicherung sollte deshalb nicht gespart werden. Hier stehen grundsätzlichen zwei Möglichkeiten zur Wahl. Die kostengünstigere ist der Einschluss des Rades in der Hausratversicherung. Einen erweiterten Schutz bietet dabei der Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl. Dieser sichert auch Fahrräder ab, die im Außenbereich angeschlossen werden. Denn in vielen Policen zählt das Rad nur als Hausrat, wenn es zum Beispiel aus dem Keller oder Schuppen gestohlen wurde.

Der Zusatzbaustein kann allerdings eine Nachzeitklausel enthalten. Dann zahlt die Versicherung in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur bei Diebstahl aus verschlossenen Räumen. Bei einer eigenständigen Lastenrad-Versicherung entfallen diese Einschränkungen. Zudem leistet diese auch, wenn das Rad beispielsweise einen technischen Defekt hat oder Teile durch Verschleiß, Vandalismus oder durch einen Unfall beschädigt werden. Eine spezielle Fahrradversicherung für Lastenräder ist in der Regel jedoch nur möglich, wenn die Räder privat genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung ist bei den meisten Anbietern ausgeschlossen beziehungsweise muss separat angefragt werden.

Gibt es eine staatliche Förderung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) fördert bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen eine Investition in Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben bis zu einer Höhe von maximal 2.500 Euro. Die Antragstellung muss laut Bafa zwingend vor der Bestellung beim Händler erfolgen. Erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides kann der Kauf dann getätigt werden. In der politischen Diskussion ist auch eine Kaufprämie für private Nutzer.

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Manila

Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

kommentare
Ralph audörsch
Vor 2 Jahren

Ich habe den Förderantrag bei der L-Bank gestellt. Hier durfte das Lastenrad bereits gekauft sein. Die Förderung ist 25%. Die erste Antwort die ich erhalten habe ist leider, dass die Bearbeitung einige Monate dauern kann.

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Ralph audörsch
Vor 2 Jahren

Ich habe den Förderantrag bei der L-Bank gestellt. Hier durfte das Lastenrad bereits gekauft sein. Die Förderung ist 25%. Die erste Antwort die ich erhalten habe ist leider, dass die Bearbeitung einige Monate dauern kann.

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