Urteil

Versicherung muss Schaden durch allein losfahrendes Auto übernehmen

Schäden, die von einem allein losfahrenden Automatikfahrzeug verursacht werden, muss die Vollkaskoversicherung übernehmen. Zu dieser Entscheidung kamen die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig in einem aktuellen Urteil.
© dpa/picture alliance
Die Richter in Braunschweig entschieden, dass es für die Einstandspflicht einer Vollkaskoversicherung ausreichend ist, wenn die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen können.

Die Vollkaskoversicherung muss für einen Schaden aufkommen, bei dem der Sachverhalt zwar im Einzelnen nicht aufgeklärt werden kann, aber feststeht, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen können. Das zeigt ein aktuelles Urteil.

Was war geschehen?

Ein Versicherungsnehmer möchte von seiner Vollkaskoversicherung Schäden an seiner Toreinfahrt sowie an seinem Auto ersetzt haben. Er gab an, „dass sich sein Automatik-Fahrzeug selbstständig in Bewegung gesetzt habe“. Er habe versucht, das Auto anzuhalten, sei dabei aber statt auf die Bremse auf das Gaspedal getreten. Daraufhin habe das Fahrzeug einen Torflügel sowie zwei Stützpfeiler zerstört.

Der Versicherer glaubte ihm diesen Hergang nicht und verweigerte die Zahlung. Der Fall landete vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig urteilten im Sinne des Versicherten (Aktenzeichen 11 U 74/17).  Die Schilderung stimme mit den Angaben überein, die der Kläger unmittelbar nach dem Unfall gegenüber verschiedenen Zeugen gemacht habe.

Außerdem kam der beauftragte gerichtliche Sachverständige zu dem Schluss,  dass die Spuren am Fahrzeug und in der Toreinfahrt zueinander passten, und der vom Kläger geschilderte Unfallhergang plausibel sei. Das Auto habe sich auch bei einem der Versuchsabläufe des Sachverständigen mit einem auf „N“ gestellten Hebel selbstständig in Bewegung gesetzt.

Der Versicherungsschutz bleibe darüber hinaus auch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer bei seinem Versuch, das Fahrzeug anzuhalten, versehentlich das Gaspedal betätigt habe und so erst gegen das Tor gefahren sei.

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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