Was ist geschehen?
Ein Vater erlaubt dem Freund seines Sohnes, mit seinem Auto zu fahren. Die Bedingung: Der Sohn darf nicht hinters Steuer, da er noch keinen Führerschein hat.
Die beiden Jugendlichen halten sich aber nicht daran, und es passiert ein Unfall. Daraufhin weigert sich die Versicherung, für den Kaskoschaden aufzukommen – der Vater hätte wissen müssen, dass sein Sohn so handeln könnte, heißt es zur Begründung. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg stellten sich auf die Seite des Vaters (Aktenzeichen: 5 U 174/16). Der Vater habe expliziert gesagt, dass nur der Freund des Sohnes fahren durfte. Fahrlässiges Verhalten sei hier also nicht nachweisbar.
Der Sohn ist zwar in der Vergangenheit bereits wegen eines frisierten Mofas im Straßenverkehr aufgefallen, das sei aber nicht ausschlaggebend für diesen Fall. Zwischen einem Mofa und dem Führen eines Autos bestehe ein großer Unterschied, urteilen die Richter. Die Versicherung muss daher den Schaden in Höhe von 9.000 Euro regulieren.
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