Mit Beginn des neuen Jahres ist der Brexit nun ganz offiziell abgeschlossen – und damit sind auch die vorherigen Übergangsregelungen für Reisende aus der EU ausgelaufen. Das bedeutet: Bei der Einreise könnten die britischen Behörden von EU-Bürgern verlangen, ihren Versicherungsschutz mithilfe der sogenannten Grünen Karte nachzuweisen, erklärt Hans-Peter Luckhaupt, Kfz-Experte bei der R+V Versicherung.
Warum?
Innerhalb der Europäischen Union können sich deutsche Autofahrer, die im Ausland durch ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land geschädigt werden, an den deutschen Repräsentanten des gegnerischen Haftpflichtversicherers wenden. „So können sie Ansprüche auf Schadensersatz schneller und einfacher geltend machen“, so Luckhaupt. Nach dem Brexit sehe das jedoch anders aus. Wenn Deutsche bei einer Reise nach England, Schottland, Wales oder Nordirland in einen Unfall verwickelt werden, sei ihr Ansprechpartner jetzt ausschließlich der britische Versicherer, erläutert der Experte weiter.
In solchen Fällen bräuchten die Autofahrer oft „einen britischen Anwalt, der sie unterstützt“, ergänzt er. „Doch das kann zeitraubend und teuer werden, vor allem wenn eine Klage notwendig ist. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist bei Reisen nach Großbritannien daher auf jeden Fall sinnvoll.“
Immerhin: Bei einem Unfall mit einem britischen Fahrzeug in Deutschland ändere sich nichts, heißt es seitens der R+V Versicherung. Hier bestehe weiterhin die Unterstützung durch das „Deutsche Büro Grüne Karte“ in Berlin.
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