Die genaue Rechtsfrage an die Experten des Rechtschutzversicherers D.A.S. lautete: „Am Wochenende wollen wir auf eine Fastnachtsparty. Ich habe mir ein tolles Kostüm ausgedacht. Leider werde ich fahren müssen. Darf ich mit einer Maske eigentlich Auto fahren?“
Die Antwort klingt zunächst simpel: Grundsätzlich gibt es keine Regel, die das kostümierte Autofahren verbietet. Dabei darf die Verkleidung aber nicht in der Bewegungsfreiheit einschränken, Sicht oder Gehör behindern.
In Sachen Gesichtsverkleidung wird’s komplizierter. Wer sich nur mit Schminke verziert, hat nichts zu befürchten. Bei einer Maske hingegen sieht es schon anders aus. Denn das Gesicht darf nicht vollständig versteckt sein – deswegen sollten auch allzu große Perücken während der Fahrt lieber auf der Rückbank warten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
Wer aber vermummt einen Unfall baut, auf den kommt mehr als das kleine Bußgeld zu. Denn dann gefährdet der Fahrer sogar seinen Vollkasko-Schutz und kann zu Mitschuld verdonnert werden.
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