Mitfahrgelegenheiten und Co.

Sind Beifahrer durch die Kfz-Versicherung abgesichert?

Mitfahrgelegenheiten werden immer beliebter – so gibt es bereits viele Plattformen im Internet, auf denen man sich zu Gemeinschaftsfahrten mit dem Auto anmelden kann. Aber wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus? Ist man als Mitfahrer durch die Versicherung des Fahrers abgesichert? Hier gibt’s die Antwort.
© Getty Images
Eine Person sucht sich mithilfe der App „Uber“ eine Mitfahrgelegenheit in der Nähe: Alle Insassen eines Autos sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgesichert.

Ob zur Arbeit oder als Transportmittel in Richtung Urlaub – Fahrgemeinschaften sparen Geld, und ganz nebenbei lernt man auch neue Leute kennen. Spricht also nichts dagegen, oder? Auch versicherungstechnisch gesehen nicht. Denn es gilt: Jeder Mitfahrer ist automatisch durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgesichert, berichtet der Donaukurier. Und die ist hierzulande schließlich Pflicht.

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„Bei einem verschuldeten Unfall sind die eigenen Mitfahrer, der Unfallgegner und dessen Mitfahrer durch die Kfz-Haftpflicht des Unfallfahrers abgesichert“, sagt Frank Bärnhof, Versicherungsexperte bei Cosmos Direkt, gegenüber der Zeitung. Und auch dann, wenn der Fahrer nichts dafür kann, sind alle versichert – das heißt: alle, nur der Fahrer selbst nicht. Dieser sollte sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen.

Fahrten zur Arbeit

Die gesetzliche Unfallversicherung hingegen springt bei Fahrten zur Arbeit ein – zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht. Sie übernimmt zum Beispiel die Kosten für Heilbehandlungen, Berufshilfe oder Renten bei Dauerschäden. Und: Auf Arbeitswegen sind sowieso alle Arbeitnehmer durch ihren Arbeitgeber versichert. Auch dann, wenn sie im Rahmen einer Fahrgemeinschaft Umwege fahren.

Wer als Fahrer aber vor allem mit Fremden fährt und auf der sicheren Seite sein möchte, der kann seine Mitfahrer bitten, eine Haftungsfreistellung zu unterschreiben. Heißt: Sie haben im Fall der Fälle keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Private Haftpflicht empfehlenswert

Trotzdem sollten Mitfahrer beachten: Versehentlich kann jeder Mal etwas kaputtmachen. Wenn sie beispielsweise einen Kratzer am Auto des Fahrers verursachen, müssen sie das selbst bezahlen. Es sei denn, sie haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. 

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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