Mehrheit für Tempolimit auf Autobahnen

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Eine knappe Mehrheit der Autofahrer in Deutschland (52 Prozent) befürwortet ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen – wobei die Ansichten von Männern und Frauen in dieser Frage erheblich auseinandergehen, wie eine aktuelle Befragung im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zeigt. Wie es um das Haftungsrisiko von Rasern bei Unfällen bestellt ist, erfahren Sie hier.
© Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Soll es ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen geben? Bei dieser Frage gibt es einen Riss zwischen den Geschlechtern.

Die Frage, ob es ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen geben sollte, erhitzt seit jeher die Gemüter: Nur eine geringe Minderheit (ein Prozent) hat zu dieser Frage keine Meinung, teilt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf Basis einer repräsentativen Umfrage mit.

Männer und Junge sind meist zufrieden mit dem Status Quo

Zudem zeigt sich, dass die Einstellung zu dieser Frage in erheblichen Maße vom Geschlecht abhängt. Während sich bei den Frauen zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) für ein Tempolimit aussprechen, sind es bei den Männern nur 38 Prozent (siehe Grafik). Insgesamt ergibt sich daraus eine knappe Mehrheit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen.

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Auffällig sind dabei laut DVR auch die Unterschiede in den Altersgruppen: Während 67 Prozent der befragten Autofahrer ab 55 Jahren ein Tempolimit befürworten und nur 32 Prozent eine Geschwindigkeitsbegrenzung ablehnen, sind bei den 18- bis 34-Jährigen nur 38 Prozent für ein Tempolimit, die Mehrheit von 61 Prozent will hingegen alles beim alten lassen.

Weiter geht eine knappe Mehrheit von 52 Prozent aller Befragten davon aus, dass mit einem Tempolimit die Zahl der Verkehrstoten gesenkt werden könnte. Im Jahr 2016 sind nach Angaben des DVR 393 Menschen auf deutschen Autobahnen ums Leben gekommen.

Überschreiten der Richtgeschwindigkeit kann Mithaftung auslösen

Von den Befürwortern eines Tempolimits sprechen sich die meisten (59 Prozent) für Tempo 130 als verbindliche Vorgabe aus. 130 km/h beträgt auch die 1978 auf Autobahnen eingeführte Richtgeschwindigkeit. Dabei handelt es sich laut der Verkehrsexperten keinesfalls nur um eine unverbindliche Empfehlung. Vielmehr könne „eine erhebliche Überschreitung“ der Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall als Teilschuld gewertet werden, stellt der DVR klar.

Auch der Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof von Cosmos Direkt warnt Autofahrer davor die Richtgeschwindigkeit lediglich als freundliche Empfehlung abzutun:

„Ist ein Fahrer schneller als 130 Stundenkilometer auf der Autobahn unterwegs und wird er unverschuldet in einen Unfall verwickelt, kann ihn dennoch eine Mithaftung treffen“, sagt der Versicherungsfachmann gegenüber Focus Online.

So gingen die Gerichte in diesen Fällen davon aus, dass der Fahrer sich nicht wie ein ‚Idealfahrer‘ verhalten habe, so Bärnhof. Etwas anderes gelte nur dann, wenn der Fahrer nachweisen könne, dass der Unfall auch bei einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern oder weniger passiert wäre.

Gleichwohl muss eine Mithaftung – in der Regel werden mindestens 20 Prozent angerechnet, berichtet Focus Online – nicht immer eintreten. Geht der Unfall beispielsweise auf „einen besonders rücksichtslosen Spurwechsel“ des Unfallgegners zurück, kann der Anteil der Mithaftung trotz einer zu hohen Geschwindigkeit „gegen null tendieren“.

Zeigt die Tachonadel allerdings mehr als 200 km/h an, die Richtgeschwindigkeit wäre also um über 50 Prozent überschritten, so sieht das schon anders aus: Laut einem Gerichtsurteil von 2013 gilt ein Tempo von jenseits der 200 als eine Geschwindigkeit, die eigentlich „keinen Unfallvermeidungsspielraum“ mehr zulasse. Entsprechend ging das Gericht von einer Mithaftung von 40 Prozent aus.

Auf Vertragsbedingungen in der Kfz-Versicherung achten

Dass eine deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht nur für den Schadensausgleich, sondern auch für den eigenen Versicherungsschutz teuer werden kann, darauf weist Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hin. „Nicht selten formulieren Versicherungen in den Vertragsbedingungen, dass der Fahrer, der deutlich zu schnell gefahren und in einen Unfall verwickelt wurde, eine hohe Eigenbeteiligung leisten muss“, sagt Solmecke. Vielen Autofahrern sei diese Gefahr nicht bewusst, so der Anwalt. Daher sollte das Gaspedal auch im Hinblick auf den eigenen Versicherungsschutz, „nicht zu beherzt durchgedrückt werden“, empfiehlt Solmecke.

Der DVR weist zudem darauf hin, dass zu schnelles Fahren eine der Hauptunfallursachen darstelle und – auch auf Autobahnen – für zahlreiche schwere Unfälle ursächlich sei.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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