Einige Kfz-Versicherer bieten heute im Rahmen der Kfz-Versicherung auch den sogenannten Fahrerschutz an. Diese Versicherung wird leider häufig mit der Insassenunfallversicherung verwechselt, die so überflüssig ist wie ein Kropf.
Denn Insassen oder Beifahrer sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Hier können die Insassen Ansprüche für entstandene Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme stellen.
Der Fahrer selbst, der den Unfall verursacht hat, ist aber nicht versichert. Und diese Lücke schließt die Fahrerschutzversicherung. Darüber hinaus leistet sie auch bei Fahrerflucht – Unfallverursacher ist nicht zu ermitteln –, Teilschuld, Kollisionen mit Tieren oder auch Glatteis. Mit der Fahrerschutzversicherung erwirbt sich der Fahrer die gleichen Ansprüche wie die Personen, die er bei einem durch ihn verursachten Unfall verletzen würde.
Zu den Entschädigungsleistungen gehören unter anderem:
Wann leistet die Fahrerschutzversicherung nicht?
Der Fahrerschutz ist eine sinnvolle Ergänzung in der Kfz-Versicherung. Sie bewahrt den Fahrer vor großen existenziellen Schäden. Besonders für junge Fahrer, die einem erhöhten Unfallrisiko ausgeliefert sind, ist der Fahrerschutz unverzichtbar. Die jährlichen Kosten bewegen sich je nach Anbieter zwischen 20 und 50 Euro jährlich.
Leider erlebe ich es aber immer wieder, dass diese Fahrerschutzversicherung nicht angeboten wird. In der heiß umkämpften Kfz-Versicherung ist dafür anscheinend kein Platz. Die Folgen können dramatisch sein.
Über den Autoren
Hubert Gierhartz ist seit 1985 als Versicherungsmakler tätig. Er hat sich insbesondere auf die Beratung der Zielgruppe 60plus spezialisiert.
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