Kleinkrafträder

Ab März muss das grüne Kennzeichen her

Mofas und Mopeds sind dank ihrer Einfachheit beliebt – sie brauchen keine Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen. Wer sich aber nicht rechtzeitig um ein neues kümmert, riskiert seinen Versicherungsschutz.
© Pixabay
Mehrere Zweiräder in Parkposition: Wer ein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen fährt, muss nun wieder die Farbe wechseln.

Wer ein Kleinkraftrad wie Mofa oder Moped fährt, muss sich jährlich um ein neues Versicherungskennzeichen kümmern. Denn anders als Autos laufen die motorisierten Zweiräder ohne Zulassung. Jedes Jahr Ende Februar wechselt die aktuelle Farbe zwischen blau, grün und schwarz. Jetzt, ab 1. März 2019, sind wieder die grünen Kennzeichen dran.

Wer mit der falschen Farbe erwischt wird, riskiert seinen Versicherungsschutz und macht sich sogar strafbar. Laut Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann das teuer enden. Für einen durch ein Kleinkraftrad verursachten Unfallschaden zahlt eine Versicherung im Schnitt 3.000 Euro. Das müsste ein Fahrer mit falschem Kennzeichen dann selbst übernehmen.

Der GDV hat auch herausgefunden, dass im Jahr 2017 rund 1,7 Millionen Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen über 19.000 Haftpflichtschäden verursacht haben – 4 Prozent mehr als im Jahr davor.

Und: Knapp 2.200 kaskoversicherte Mofas und Mopeds wurden 2017 gestohlen. Das sind rund 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Diebe haben es scheinbar besonders häufig auf die kleinen Fahrgefährten abgesehen: Von 1.000 Mofas und Mopeds wurden 8,5 geklaut, bei Autos lag die Diebstahlquote hingegen bei nur 0,5 von 1.000 Fahrzeugen, wie der Verband berichtet.

Für welche Fahrzeuge gilt nun aber das Versicherungskennzeichen genau? Auch das hat der GDV beantwortet:

  • Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer (km/h) fahren.
  • Elektrofahrräder mit Tretunterstützung mit Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h (bis maximal 45 km/h)
  • Segways mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h
  • Quads und Trikes mit maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern
  • E-Roller mit maximal 45 km/h
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Mofas und Mopeds aus DDR-Produktionen mit höchstens 60 km/h, die bereits vor dem 1. März 1992 versichert waren

Mehr zum Thema

Darum kann eine Autoinhaltsversicherung sinnvoll sein

Der braune Ford Focus wurde in der Zeit zwischen Dienstagabend, 20:00 Uhr bis Mittwoch gegen…

ZDF-Bericht beleuchtet Regulierungsverhalten der Kfz-Versicherer

Knapp 3.300 Euro beträgt der Schaden am Auto von Dennis Bahlke – dank eines entsprechenden…

Sohn zerkratzt 50 Autos – wie steht es um die Haftung?

Diese Nachricht gibt es wahrlich nicht täglich zu lesen: Ein neun Jahre alter Junge soll…

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert