Was ist geschehen?
Ein Autofahrer hat einen Wildunfall. Seine Kaskoversicherung soll den Schaden bezahlen. In dem Fragebogen gibt er an, dass es mehrere reparierte Vorschäden gegeben hat. Nach den noch nicht reparierten Vorschäden fragt sie Versicherung zwar, bekommt aber keine Antwort.
Später, allerdings noch vor der Schadensregulierung, sendet ihr der Mann ein Gutachten eines Sachverständigen. Das weist auch zusätzlich auf einen noch nicht reparierten Schaden hin – die Versicherung will nun wegen falscher Angaben nicht zahlen. Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Oberlandesgerichts Köln stellen sich schlussendlich auf die Seite des Autofahrers (Aktenzeichen: 9 U 4/16). Seine Aussagen seien zwar falsch gewesen, er habe sie aber dennoch durch das Gutachten rechtzeitig berichtigt.
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