Kfz-Versicherung

Wer ein rollendes Auto zu stoppen versucht, haftet mit

Ein Mann versucht ein ins Rollen gekommenes Auto mit den Händen zu stoppen und wird dabei schwer verletzt. Das Gericht rechnet ihm eine Mitschuld von 70 Prozent an. Die Details erfahren Sie hier.
© dpa/picture alliance
Feuerwehrmänner spiegeln sich bei einer Übung auf dem Hof des ADAC-Technikzentrum in Landsberg (Bayern) im Heck eines BMW.

Was ist geschehen?

Ein Paar steht vor dem gemeinsamen Haus und unterhält sich. Der Mann bemerkt, dass der dort geparkte Mini seiner Lebensgefährtin beginnt, die abschüssige Einfahrt herunterzurollen. Er läuft daraufhin hinter das Fahrzeug und versucht mit beiden Händen sich dagegen zu stemmen und den Wagen zu stoppen. Vergeblich. Das Auto überrollt ihn, er wird über etwa 20 Meter mitgeschleift und erleidet dabei schwere Verletzungen.

Von dem Kfz-Haftpflichtversicherer der Lebensgefährtin verlangt der Mann daraufhin Schmerzensgeld und Schadensersatz. Er besteht auch auf der Feststellung, dass eine Haftung für sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden bestehe.

Die Urteile

Das Landgericht Köln sieht die Haftung folgendermaßen verteilt: 70 Prozent trägt der Mann, 30 Prozent der Kfz-Versicherer. Dagegen legen der Mann und der Versicherer Berufung ein. Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufungen beider Parteien nun zurückgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt (Aktenzeichen 6 U 234/18). 

Der Grund: Die Lebensgefährtin des Mannes habe seine Verletzungen dadurch verursacht, dass sie ihren Wagen abgestellt, aber nicht gegen ein Wegrollen gesichert habe. Aber auch der Mann trage ein hohes Mitverschulden, das zu Recht mit 70 Prozent bewertet worden sei. Der Mann hätte wissen müssen, dass er das Auto durch ein Entgegenstemmen nicht hätte stoppen können.

Bei der Abwägung berücksichtigten die Richter allerdings, dass der Mann sich spontan und ohne weiteres Nachdenken zum Eingreifen entschied und objektiv falsch reagierte. Das reduzierte das Mitverschulden in diesem Fall.

Mehr zum Thema

Makler muss belehren, nicht überprüfen

Was ist geschehen? Ein Postbote hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung über 500 Euro bei Versicherer A. 2015…

PKV-Kunde ergaunerte rund 160.000 Euro

Was ist geschehen? Seit 1990 ist ein Mann bei einer Münchner Versicherung privat krankenversichert. Im…

Entbinden von der Schweigepflicht häufig nicht datenschutzkonform

Das OLG Stuttgart hatte sich mit Urteil vom 21. Dezember 2017 (Az.7 U 101/17) zur…

Autor

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Pfefferminzia