Kein Motorstart ab 0,5 Promille?

Versicherer liebäugeln mit Alkohol-Wegfahrsperre in Neuwagen

Im Kampf gegen Alkohol am Steuer haben die Versicherer radikale Ideen vorgestellt: Der europaweit verpflichtende Einbau von Geräten, die ab einem Alkoholwert von 0,5 Promille das Starten des Neuwagens verhindern, sei „eine Überlegung wert“, so ein Unfall-Experte.
© dpa/picture alliance
Die Idee ist bereits über 20 Jahre alt: Ein Autofahrer pustet im Jahr 1998 in eine sogenannte Alkohol-Wegfahrsperre für Kraftfahrzeuge. Kommt das System bald zum Durchbruch?

Kommt es bald europaweit zum Einbau alkoholempfindlichen Wegfahrsperren in Neuwagen, so dass ab 0,5 Promille das Starten eines Autos nicht mehr möglich ist?

Nach Auffassung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) wäre dies zumindest „eine Überlegung wert“, wie UDV-Leiter Siegfried Brockmann vergangene Woche im Rahmen des Verkehrsgerichtstages in Goslar sagte.

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„Brockmann verwies darauf, dass jedes Jahr rund 300 Getötete und Tausende von Verletzten im deutschen Straßenverkehr auf das Konto von Alkohol gehen“, berichtet der Versicherungsverband GDV über die Veranstaltung.

Der Einbau alkoholempfindlicher Wegfahrsperren könnte über eine europäische Richtlinie geschehen. Europaweit könnten die Geräte so eingestellt werden, dass ab 0,5 Promille das Starten des Fahrzeugs nicht mehr möglich sei, heißt es.

„Wir haben, oder werden bekommen, Einbauverpflichtungen für Gurtwarner, Spurverlassenswarner, Notbremsassistent und andere Systeme, die Unfälle reduzieren, aber teilweise geringere Potentiale haben. Warum nutzen wir nicht die vorhandene Technik zur Bekämpfung eines unserer Hauptprobleme?“, warb Brockmann laut dem GDV-Bericht für den radikalen Vorschlag.

Die bisher diskutierten Einsatzbereiche hätten jedenfalls „nur eine geringe Relevanz“. Damit meint der Experte, dass es wenig effektiv sei, die Einführung der Wegfahrsperre nur auf jene Autofahrer zu beschränken, die schon mit Alkohol am Steuer erwischt wurden.

Wie funktioniert die Alkohol-Wegfahrsperre?

Wird der Wagen gezündet, verlangt das Gerät einen Atemtest vom Fahrer. Ist die Atemluft frei von Alkohol, wird der Anlasser freigegeben. Andernfalls kommt es zu einem „Fehlversuch“ – der entsprechende Promillewert und die Uhrzeit werden aufgezeichnet. Dabei soll nicht nur die Temperatur der Luft gemessen werden, sondern auch das Atemvolumen – somit wird zumindest verhindert, dass Kinder als heimliche Helfer auftreten.  

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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